07.08.23

Der Breitbandausbau in der Gemeinde Schönefeld geht voran; viel konnte in den vergangenen Jahren bereits erreicht werden. Teile der Gemeinde Schönefeld sind jedoch noch nicht flächendeckend mit Breitband-Internet der nächsten Generation (NGA) erschlossen, trotz bereits durchgeführter staatlicher Fördermaßnahmen aus den Programmen „Brandenburg – Glasfaser 2020“ und im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Aus diesem Grund wünscht sich die Gemeinde Schönefeld einen verstärkten eigenwirtschaftlichen (privaten und nicht staatlich geförderten) Netzausbau durch Telekommunikationsunternehmen, welcher die bisherigen und zukünftigen Fördermaßnahmen nach der aktuellen Gigabit-Förderrichtlinie des Bundes ergänzen soll.

 

Um den eigenwirtschaftlichen Netzausbau durch Telekommunikationsunternehmen zu beschleunigen, hat die Gemeinde Schönefeld im Frühjahr ein Ausschreibungsverfahren zum Abschluss einer Koopera­tionsvereinbarung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau von NGA-Breitbandinfrastrukturen in der Gemeinde Schönefeld gestartet. Dieses Ausschreibungsverfahren befindet sich in der finalen Phase und ist noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss der Ausschreibung und der Abschluss der dazugehörigen Kooperationsvereinbarung durch die Gemeinde Schönefeld mit dem ausgewählten Telekommunikationsunternehmen ist für Anfang September 2023 vorgesehen. Die Gemeinde Schönefeld wird hierüber dann unverzüglich informieren. Klarstellend wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass die Kooperationsvereinbarung ausschließlich Regelungen zur künftigen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Schönefeld und dem Telekommunikationsunternehmen enthält und keine Beauftragung – weder entgeltlich noch unentgeltlich – der Gemeinde Schönefeld zum Ausbau eines NGA-Breitbandnetzes darstellt.

 

Bisher hat die Gemeinde Schönefeld noch keine Kooperationsvereinbarung mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen. Selbstverständlich steht es aber allen Telekommunikationsunternehmen auch unabhängig von dem Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung nach den gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) frei, verstärkt eigenwirtschaftlich in der Gemeinde Schönefeld tätig zu werden und Glasfaser bis zu den Gebäuden zu verlegen. Wann, zu welchen technischen und wirtschaftlichen Bedingungen dies im eigenwirtschaftlichen Ausbau stattfindet, entscheiden die Telekommunikationsunternehmen selber. In diese Entscheidungsprozesse ist die Gemeinde Schönefeld nicht involviert.

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