22.11.22

Läuft alles nach Plan könnte gegen Ende 2024 in der Gemeinde Schönefeld Grünstrom produziert werden. Heute beginnt die öffentliche Beteiligung für den Bebauungsplan 01/21, in dessen Geltungsbereich die Elysium Solar in Kooperation mit den Berliner Stadtgütern einen riesigen Solarpark plant. Die Photovoltaikanlage soll auf einer Fläche von insgesamt 78 Hektar zwischen den Ortsteilen Selchow und Waltersdorf entstehen. Sie ist so konzipiert, dass zwischen den Solarmodulen eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen weiter möglich bleibt. Unmittelbar an den Modulen sind Blühstreifen vorgesehen. Die Solarmodule werden auf drehbaren Tischen montiert und können vollautomatisch programmiert werden.

Nach den bisher erstellten Gutachten stehe den Plänen für die in unmittelbarer Flughafennähe vorgesehene Anlage aktuell nichts entgegen, erklärten Vertreter des Vorhabenträgers im jüngsten Entwicklungsausschuss. Auf Bitten des Ausschussvorsitzenden Olaf Damm soll das vorliegende Blendgutachten jedoch noch um mögliche Auswirkungen auf die nahegelegenen Wohnorte in Tollkrug  und Selchow ergänzt werden. Bisher bezog es sich nahezu ausschließlich auf den Flughafen, für den nach Angaben der Projektentwickler keine gefährliche Blendwirkung gegeben sei. Zu bestimmten Tageszeiten sollen jedoch kritische Einstellungen der Module vermieden werden. 

Die Unterlagen zum Bebauungsplan können bis zum 23. Dezember 2022 im Rathausfoyer der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, eingesehen werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an die Gemeinde Schönefeld Dezernat II – Bau- und Investorenservice, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, per Fax unter (030) 53 67 20 298 oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de.

Alle Unterlagen können auch online auf der Webseite der Gemeinde Schönefeld unter folgendem Link eingesehen werden:

Zur Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für den entsprechenden Geltungsbereich notwendig. Dort muss gemäß § 11 BauNVO ein Sondergebiet für Agri-Photovoltaik festgesetzt werden. Auch die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes sind bis kurz vor Weihnachten im Rathausfoyer der Gemeinde ausgelegt oder können online unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

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