Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz von so genannten Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um. Es verpflichtet öffentliche Behörden zur Einrichtung einer internen Meldestelle, die hinweisgebenden Personen die Möglichkeit einräumt, Fehlverhalten von natürlichen oder juristischen Personen bzw. festgestellte Verstöße gegen Rechtsvorschriften offenzulegen und in geschütztem Rahmen zu äußern, ohne Benachteiligungen fürchten zu müssen.
Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Schönefeld diese Seite eingerichtet. Über das folgende Formular können in der Gemeinde Schönefeld Beschäftigte als auch alle anderen Personen Verstöße melden, die von Mitarbeitenden des Rathauses, der zugehörigen Einrichtungen oder externen Dienstleistern begangen wurden. Dies können sowohl Gesetzesverletzungen als auch Verstöße gegen interne Vorschriften sein.
Bitte wählen Sie im Formular den entsprechenden Button für den Grund Ihrer Meldung (Hinweis/Beschwerde) aus.
Ihre Hinweise und Beschwerden werden vertraulich behandelt und auf Wunsch anonym bzw. mit einem Pseudonym entgegen genommen. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass zur Klärung des Falles gegebenenfalls Rückfragen nötig werden, die nur bei Übermittlung eines Kontakts erfolgen können.
Am Ende des Formulars habe Sie auch die Möglichkeit, Beweismaterial hochzuladen. Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen dazu in einem Dokument zusammen.
Sollten Sie Ihre Meldung nicht direkt online über das Formular abgeben wollen, können Sie auch gern auf dem Postweg oder per E-Mail mit uns in Kontakt treten. Bitte richten Sie sich dazu an die
Gemeinde Schönefeld
Hinweisgeber- und Beschwerdestelle
– persönlich / vertraulich –
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
E-Mail: hinweisgeber-beschwerde@gemeinde-schoenefeld.de
Die Hinweisgeber- und Beschwerdestelle ist im Bereich Personal und Recht des Rathauses angesiedelt.