23.02.21

Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind verpflichtet, alte Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hin. Die genannten Jahrgänge sind die ersten, die von der Umstellung auf den EU-Kartenführerschein betroffen sind. Diese erfolgt in mehreren Stufen. Grundsätzlich müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Muster durch ein einheitliches Modell ersetzt werden.

Bei Inhabern alter Papierführerscheine ist die Umtauschpflicht nach Geburtsjahrgängen gestaffelt, bei Inhabern von Kartenführerscheininhabern nach dem Datum der Ausstellung.

Die Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden. In der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises werden an den Sprechtagen Termine für diesen Pflichtumtausch angeboten. Die entsprechende Terminanfrage ist unter Angabe des vollständigen Namens, aktuellen Wohnorts und des Geburtsdatums per E-Mail an strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de zu richten. Mitzubringen und vorzulegen sind:

– der Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist)

– ein gültiger Führerschein (ggf. alte DDR-Nachweiskarte „VK 30“)

– ein aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisches Passbild)

Die Bearbeitungsgebühr beträgt rund 30 Euro. 

Umtauschanträge können auch im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schönefeld gestellt werden. Anschließend werden diese zur weiteren Bearbeitungen an den Landkreis Dahme-Spreewald gesendet. Bitte beachten Sie, dass auch hier die Sprechzeiten coronabedingt ausgesetzt sind. Terminanfragen und – vereinbarungen sind online unter einwohnermeldeamt@gemeinde-schoenefeld.de möglich.

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