17.05.23

Mit einem möglichst geringen Aufwand und Mitteleinsatz so schnell wie möglich sanieren. Das ist das Ergebnis einer gestern Abend geführten Diskussion zum weiteren Umgang mit der Schwimmhalle „Schönefelder Welle“. Dazu hatten sich die Ausschüsse Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr und der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zu einer gemeinsamen Sondersitzung im Rathaus getroffen. Wie schon zuvor im Bauausschuss hatte der mit der Untersuchung der Schäden von der Gemeinde beauftragte Gutachter zu Beginn der Sitzung die Ergebnisse seiner Analyse vorgestellt. Im Weiteren unterbreitete er Vorschläge zum weiteren Verfahren. Dabei brachte er unter anderem auch Erweiterungsmöglichkeiten und den Ausbau des Bades zu einem Freizeit- und Familienbad ins Spiel. Neben dem möglichen Anbau einer Außenrutsche und der Implementierung eines gastronomischen Angebots könnte das derzeit nicht genutzte Außengelände aufgewertet und um ein kleines Schwimmbecken als auch einen Saunagarten ergänzt werden, erläuterte er.  Neben den Kosten für die Grundsanierung, die bei rund drei Millionen Euro liegen, kämen in diesem Fall noch einmal sieben Millionen Euro auf die Gemeinde zu.

 

Ob es tatsächlich eine Option ist, das Bad am derzeitigen Standort zu erweitern, blieb zunächst offen. Einige Ausschussmitglieder äußerten Skepsis und würden zukunftsgerichtet zu gegebener Zeit die Schwimmhalle eher an anderer Stelle in der Gemeinde neu errichten.

 

Einig waren sich die Ausschussmitglieder indes, die Schwimmhalle so schnell wie möglich wieder so herzurichten, dass sie für den Schul- und Vereinssport im Sinne der Daseinsvorsorge wieder nutzbar ist. So soll zunächst der Schwimm-Bereich mit dem 25-Meter-Becken instand gesetzt werden. Kinder- und Nichtschwimmerbecken würden durch eine Trennwand vom Schwimmerbecken abgetrennt und für den Publikumsverkehr gesperrt, auch die Sauna bleibt zu. Um dennoch Kindern und Nichtschwimmern die Möglichkeit einzuräumen, in dem Schwimmbecken zu baden, schlug der Gutachter vor, in einem Teilbereich des Beckens einen Hubboden zu installieren, so dass unterschiedliche Wassertiefen möglich würden und der Wasserspiegel entsprechend der gewünschten Nutzung angepasst werden kann. Folgt auch die Gemeindevertretung diesem Vorschlag in ihrer Sitzung am 31. Mai 2023 könnten im Anschluss der Sanierungsplan erstellt und die Leistungen bis zum Jahresende ausgeschrieben werden. Nach erfolgter Sanierung des Schwimmbereichs wäre eine Wiederinbetriebnahme der Halle zum Sommer 2024 möglich.

 

Die Mitglieder der Ausschüsse schlossen sich dem Vorschlag zur Teilsanierung der Halle einstimmig an, forderten aber zugleich auch die Überprüfung aller technischen Anlagen, die zunächst nicht Bestandteil der Untersuchung waren. Zudem soll zur Überwachung der Baumaßnahmen ein Projektsteuerer eingesetzt werden.

 


 

11.05.2023

Schaden in der Schwimmhalle: Es war wohl Pfusch am Bau

 

Nun ist die Katze aus dem Sack: Rund drei Millionen Euro wird die Gemeinde Schönefeld in die Sanierung ihrer Schwimmhalle „Schönefelder Welle“ mindestens investieren müssen. Gestern Abend stellte der von der Gemeinde mit der Feststellung des Sanierungsbedarfs beauftragte Gutachter die Ergebnisse seiner Untersuchung im Ausschuss für Bauen und bezahlbares Wohnen erstmals öffentlich vor. Um die Halle mit ihrem 25-Meter-Schwimmbecken demnach wieder für Schwimmgäste und Schüler*innen nutzbar zu machen, müssen die Böden und Wände komplett abgebrochen und erneuert werden. Der Grund: Durch eine schadhafte oder sogar fehlende Abdichtung, die sich durch sämtliche Gebäudeteile zieht, war Wasser aus dem Becken in die Gesamtkonstruktion eingedrungen – von der Fliese, in den Estrich und schließlich in den Beton, der durch das chlorhaltige Wasser zusätzlich angegriffen worden ist.

 

Zuletzt waren die Schäden immer stärker zu Tage getreten, Fliesen lösten sich. Die Halle musste aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Der bestellte Gutachter hatte zunächst damit begonnen, den entstandenen Schaden zu untersuchen, später sämtliche Bauteile genauer geprüft und an etwa 30 Stellen geöffnet. Hinzu kamen zwei Kernbohrungen und chemische Laboruntersuchungen. Die gute Nachricht dabei, die Grundkonstruktion der Schwimmhalle ist in Takt. Die Grenzwerte für den Chloreintrag in den Beton sind an allen Messpunkten eingehalten, so dass der Gutachter davon ausgeht, dass wenn die Ursache beseitigt ist und keine weiteren Einträge erfolgen, auch nicht mit weiteren Schäden zu rechnen ist.

 

Was die Ursache des Dilemmas betrifft, nahm der Gutachter kein Blatt vor den Mund: „Es war Pfusch am Bau“, erklärte er. So seien etwa in den Planunterlagen zum Bau der für 7,3 Millionen Euro errichteten und im Jahr 2011 eröffneten Schwimmhalle die notwendigen Abdichtungen eingezeichnet worden, wurden aber offenbar von der damals beauftragten Firma nur mangelhaft, teils auch überhaupt nicht umgesetzt. Der Gewährleistungsanspruch für die Arbeiten ist mittlerweile verjährt. Ob die Gemeinde dennoch Schadensersatzansprüche hätte, müssten gegebenenfalls Juristen klären.

 

Die Dauer der Sanierungsarbeiten bezifferte Schönefelds Baudezernentin Kathrin Sczepan mit gut einem Jahr. In den kommenden Fachausschüssen werden sich die Gemeindevertreter*innen noch intensiver mit dem Thema beschäftigten müssen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob die Halle wie bisher als reines Schwimmbad erhalten oder aber zu einem familien- und freizeitorientierten Bad erweitert wird. Eine abschließende Entscheidung trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld. Sie tagt das nächste Mal Ende Mai.

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