09.11.21

 

Angesichts zunehmender Baumschäden weist der Landesbetrieb für Straßenwesen private Waldbesitzer*innen auf die damit einhergehenden Gefahren für den Verkehr und ihre Sicherungspflichten hin. Der Niederschlagsmangel der vergangenen Jahre habe es Schädlingen leicht gemacht, sich in den Bäumen einzunisten. Sie sorgen dafür, dass Bäume in kurzer Zeit absterben und umstürzen. Viele Bäume weisen, verursacht durch die Trockenheit, Pilzbefall oder Totholz, teils gravierende Schäden im Wurzel-, Stamm- bzw. Kronenbereich auf.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, kontrollieren die Straßenwärter*innen des Landesbetriebs regelmäßig den Baumbestand an Bundes- und Landesstraßen. Sofern sie Schäden an Bäumen privater Waldbesitzer*innen feststellen, werden diese benachrichtigt und aufgefordert, umgehend zu handeln. Ist Gefahr im Verzug sind die Straßenmeistereien berechtigt, unverzüglich eine so genannte Ersatzvornahme einzuleiten und Risikobäume zu fällen. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Private Waldbesitzer*innen haften für Unfälle, die von umgestürzten Bäumen oder herabfallenden Ästen verursacht worden sind. Damit es nicht so weit kommt, sollten die Bäume regelmäßig von Fachleuten begutachtet werden. Das gelte auch für Bäume in der zweiten oder dritten Reihe entlang von Straßen. Aber auch von tiefer im Wald stehenden Bäumen gehen Gefahren aus. Umstürzende Bäume können Dominoeffekte auslösen und andere mitreißen.

Bei Fragen können sich Interessierte an die Mitarbeiter*innen in den regional zuständigen Straßenmeistereien des Landesbetriebs Straßenwesen als auch an die Oberförstereien des Landesbetriebs Forst wenden.

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