Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus in Brandenburg tritt am heutigen Mittwoch, 18. März 2020, eine Verordnung des Brandenburger Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Kraft, die zu deutlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens führt.
Demnach sind ab sofort Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten, Verkaufsstellen des Einzelhandels zu schließen. Ebenso wird der Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Fitnessstudios und Schwimmbädern untersagt. Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen verboten.
Pressemitteilung zur Rechtsverordnung des Landes Brandenburg
Gesetz- und Verordnungsblatt