Der Landkreis Dahme-Spreewald hat die im März erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände sowie die darin enthaltenen Maßnahmen wieder aufgehoben.
Der Ausbruch der Geflügelpest im betroffenen Geflügelbestand im Landkreis Oder-Spree in der Nähe von Storkow gilt gemäß § 44 Abs. 2 der GeflPestSchV als erloschen. Seit dem Ausbruch seien im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet keine weiteren Fälle mehr festgestellt worden.
24.03.2021
Im Landkreis Dahme-Spreewald breitet sich die Geflügelpest immer weiter aus. Wie das Veterinäramt mitteilt, sind im Moor des Naturschutzgebietes „Borcheltsbusch“ bei Freesdorf (Luckau) neun verendete Schwäne gefunden worden, bei denen anschließend der H5N8-Erreger nachgewiesen worden ist. Es ist der vierte Ausbruchsfall im Kreisgebiet.
Zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung hat der Landkreis Dahme-Spreewald eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, in der ein weiteres Beobachtungsgebiet festgelegt worden ist. Dieses betrifft Teile der Gemeinde Heideblick sowie der Stadt Luckau. Dort sind insgesamt 136 Kleinsthaltungen mit insgesamt rund 3.600 Tieren betroffen. Geflügelhalter sind weiter aufgefordert, ihre Tiere in Ställen zu halten.
Tierseuchenallgemeinverfügung_LDS_23.03.2021
Merkblatt für Kleinbetriebe und Hobbyhalter zum Schutz vor der Geflügelpest
05.03.2021
Vogelgrippe: Verschärfte Regeln für Geflügelhalter in Schönefeld
Nach einem bestätigten Geflügelpest-Fall im angrenzenden Berlin-Treptow gelten ab sofort in der Gemeinde Schönefeld verschärfte Regeln in Bezug auf die Geflügelhaltung. Die Gemeinde ist neben Heidesee, Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Schulzendorf, Wildau und Zeuthen als so genanntes Beobachtungsgebiet ausgewiesen worden.
Bei dem Fundort handelt es sich um eine Kleinstgeflügelhaltung im Treptower Ortsteil Alt-Schmöckwitz. Dort war am Dienstag die Infektion mit dem H5N8-Virus bei einem Tier festgestellt worden.
Im Radius von drei Kilometern um die Fundstelle wurde ein Sperrbezirk eingerichtet. Dieser umfasst für Dahme-Spreewald im Wesentlichen die im Norden an der Landkreisgrenze zu Berlin liegenden Gemeinden Zeuthen und Eichwalde. Dort sind 29 Kleinsthaltungen mit insgesamt rund 330 Tieren betroffen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald hat seine Tierseuchenallgemeinverfügung entsprechend angepasst. Sperrbezirk und Beobachtungszone werden in Kürze ausgeschildert.
Innerhalb beider Zonen ist das Geflügel aufzustallen. Sofern noch nicht geschehen, müssen Bestände bei der Veterinärbehörde registriert werden. Zudem darf Geflügel ohne Ausnahmegenehmigung nicht aus dem Bestand entfernt oder in einen anderen Bestand verbracht werden. Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, etc.) sind strikt einzuhalten.
Das Veterinäramt hat angekündigt, die Aufstallungspflicht verstärkt zu kontrollieren und Verstöße gegen die geltenden Auflagen streng zu ahnden.
Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es bisher drei bestätigte Fälle von Geflügelpest. Einen ersten Fall hatte es Anfang Januar in Lübben gegeben. Dort war im Stadtteil Steinkirchen eine Saatgans tot aufgefunden worden.
Da Dahme-Spreewald zu den geflügelreichsten Landkreisen in Brandenburg gehört, appelliert die Veterinärbehörde an alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen und zu intensivieren. Eine Aufstallung des Geflügels wird aufgrund der aktuellen Lage auch außerhalb der Restriktionsgebiete empfohlen.
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald_04.03.2021
13.01.2021
Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es den ersten Vogelgrippefall der Saison. Wie das Landratsamt mitteilt, sei gestern vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut der Erreger H5N8 bei einem Wildvogel einer Saatgans nachgewiesen worden. Das Tier war zuvor im Lübbener Stadtteil Steinkirchen tot aufgefunden worden.
Das hochansteckende und pathogene Geflügelpest-Virus hatte sich seit Oktober 2020 zunächst besonders im Norden Deutschlands verbreitet. Zunehmend melden nun auch südlichere Bundesländer Ausbrüche bei Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen. Ende Dezember wurde ein Ausbruch in einem Kleinstbestand im Landkreis Spree-Neisse bestätigt. Kurz zuvor waren durch alle Landkreise im Land Brandenburg Allgemeinverfügungen erlassen worden, die Aufstallungsanordnungen für Geflügel beinhalten.
Das Risiko für eine weitere Ausbreitung besonders in Wasservogelpopulationen und für Einträge in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wird vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit als hoch und dynamisch eingestuft. Dahme-Spreewald gehört zu den geflügelreichsten Landkreisen in Brandenburg. Die Veterinärbehörde appelliert daher an alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu prüfen und zu intensivieren. Eine Aufstallung des Geflügels wird aufgrund der aktuellen Lage im gesamten Landkreis, auch außerhalb der Restriktionsgebiete, empfohlen. Die Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung vom 11. Dezember 2020 des Landkreises Dahme-Spreewald zu finden.
Tote und kranke Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel, sollten zur Feststellung der Seuchenausbreitung im Wildvogelbereich und zur Reduktion des Infektionsdrucks untersucht und anschließend entsorgt werden. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht.
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises_Amtsblatt 39_2020
14.12.2020
Aufgrund von Vogelgrippefällen im Land Brandenburg hat der Landkreis Dahme-Spreewald eine Allgemeinverfügung erlassen, die in ausgewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel anordnet. Das heißt, Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Dies betrifft insbesondere folgende Gebiete:
Im Nordwesten:
- Gemeinde Bestensee mit OT Pätz
- Gemeinde Groß Köris
- Stadt Königs Wusterhausen mit den OT Diepensee, Niederlehme, Senzig, Zeesen und Zernsdorf
- Gemeinde Mittenwalde mit den OT Gallun, Motzen und Schenkendorf
Im Nordosten:
- Gemeinde Heidesee mit den OT Blossin, Kolberg, Streganz und Wolzig
- Gemeinde Münchehofe
Im Südosten:
- Gemeinde Lieberose mit den OT Blasdorf, Doberburg, Goschen, Lieberose und Trebitz
- Gemeinde Jamlitz
- Gemeinde Schwielochsee mit dem OT Speichrow
Im Südwesten:
- Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk
- Stadt Lübben (Spreewald) mit dem OT Radensdorf
- Gemeinde Neu Zauche mit dem OT Briesensee
Allen Geflügelhaltern, deren Haltung sich außerhalb dieser Risikogebiete befindet, wird ebenfalls empfohlen, ihr Geflügel in Ställen oder Schutzvorrichtungen zu halten. Zudem weist der Landkreis darauf hin, dass sämtliche Geflügelbestände von Geflügelhaltern beim Kreisveterinäramt zu melden sind.
Bürger*innen, die ein vermehrtes Wildvogelsterben in der Natur beobachten, werden gebeten, dies ebenfalls zu melden.
Weitergehende Informationen zur Geflügelpest sind auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts unter folgendem Link nachzulesen:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/