28.10.20

Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus hat nun auch im Landkreis Dahme-Spreewald die kritische 50er Marke erreicht. Am gestrigen Dienstag lag die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 58. Damit gelten nach der Corona-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg zusätzlich noch weitere Regeln für das private und öffentliche Leben als bisher:

 

  • Veranstaltungen: maximal 150 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 100 drinnen (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 SARS-CoV-2-UmgV)
  • Private Feiern (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 SARS-CoV-2-UmgV) sind im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten bzw. in öffentlichen und angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden untersagt
  • Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen oder einen Haushalt (§ 1a Abs.1 SARS-CoV-2-UmgV). Sollte die 7-Tages-Inzidenz die 50er Marke für mindestens 10 Tage ununterbrochen überschreiten: maximal 5 Personen oder ein Haushalt − dies müsste vom Landkreis per Allgemeinverfügung zusätzlich angeordnet werden (§ 14 Abs.3 SARS-CoV-2-UmgV.

Mit der heutigen Bekanntgabe der Überschreitung des Inzidenzwerts von 50 für den Dahme-Spreewald-Kreis gelten die damit verbundenen schärferen Regeln der neuen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung für mindestens zehn Tage − unabhängig davon, ob diese Inzidenzmarke in diesem Zeitraum erneut unter- oder überschritten wird. Erst nach Ablauf der 10-Tages-Frist am 6. November 2020 wird erneut geprüft, welche Beschränkungen in Abhängigkeit des Inzidenzwertes fortan gelten. 


 

26.10.2020

Im Landkreis Dahme-Spreewald ist die 7-Tages-Inzidenz von 35 erneut überschritten worden. Vor dem Wochenende betrug sie 37,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Seit dem ersten Überschreiten der Grenze am vergangenen Mittwoch gelten nach der neuen SARS-CoV-2-Umfangsverordnung zunächst bis zum 31. Oktober 2020 verschärfte Regeln, und zwar auch, wenn die 7-Tages-Inzidenz in dieser Zeit wieder unter den Schwellenwert sinkt. 

Zu den Regeln zählt unter anderem, dass private Feiern nur mit maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen durchgeführt werden können. Wichtig dabei ist, dass Veranstalter Zusammenkünfte von mehr als sechs Gästen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, vorher dem Gesundheitsamt Dahme-Spreewald formlos anzeigen müssen. Möglich ist dies per E-Mail unter veranstaltungsmeldung@dahme-spreewald.de (Achtung, gilt nicht für öffentliche (Groß-) Veranstaltungen). Die Meldung muss mindestens drei Werktage vor der Feier eingehen und Angaben zum Veranstaltungsort und der geplanten Anzahl der Gäste enthalten. 

Private Feiern, wie Taufen, Geburtstage, Hochzeiten oder Beerdigungen, sind dabei nicht genehmigungspflichtig. Vereinssitzungen oder betriebliche Weihnachtsfeiern zählen indes nicht zu den Privatveranstaltungen. Wer Schwierigkeiten bei der Klassifizierung der eigenen Veranstaltung oder Feier hat, kann sich an die Corona-Hotline des Landkreises wenden. Diese ist täglich von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer (03375) 26-2146 erreichbar. 

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