08.03.21

Im Landkreis Dahme-Spreewald ist der Bau einer Doppel-Umzäunung um die so genannten weißen Zone fertig gestellt worden. Dieser war von der Europäischen Union zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gefordert worden. Bei der weißen Zone handelt es sich um einen etwa fünf Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet ringförmig umschließt. Insgesamt wurden rund 20 Kilometer Elektrozaun und etwa 40 Kilometer fester Zaun zur Eindämmung der Tierseuche errichtet.

Vor dem Hintergrund des Zaunschlusses hat Dahme-Spreewalds Amtstierärztin, Dr. Jana Guth, eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die zum 6. März 2021 in Kraft trat. Danach ist außerhalb der weißen Zone die Land- und Forstwirtschaft wieder uneingeschränkt möglich. Innerhalb der Restriktionsgebiete sind landwirtschaftliche Tätigkeiten mit der Fallwildsuche zu kombinieren.

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sollen nunmehr zudem Jäger in der Kern- als auch der weißen Zone verstärkt Jagd auf Wildschweine machen. Dazu waren sie zuvor im Umgang mit Fallen geschult worden.

Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es bisher fünf positive ASP-Befunde sowie drei weitere Verdachtsfälle (Stand: 05. März 2021). Zuerst war am 19. Februar 2021 bei einem toten Frischling eine Infektion mit dem Schweinepest-Erreger bestätigt worden. Der Kadaver war in der Nähe von Trebitz (Lieberose) gefunden worden. Innerhalb des festgelegten Kerngebietes 3 bei Trebitz lagen auch alle anderen Fundorte.

Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald vom 05.03.2021


 

19.02.2021

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist nun auch im Landkreis Dahme-Spreewald angekommen. Am Mittwoch war nordöstlich von Trebitz (Lieberose) in unmittelbarer Nähe zur Oder-Spree-Kreisgrenze ein mit dem Virus infizierter Kadaver eines Frischlings gefunden worden. Wie der Landkreis Dahme-Spreewald mitteilt, wurde der anfängliche Verdachtsbefund am heutigen Freitag durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigt. 

„Leider war der erste ASP-Fall auch auf unserem Kreisgebiet nur eine Frage der Zeit. Wir sehen uns aufgrund unserer umfänglichen Vorbereitungen und bereits umgesetzten Maßnahmen allerdings sehr gut für die weitere Tierseuchenabwehr gerüstet“, sagt Dahme-Spreewalds Landrat Stephan Loge.   

Der Fundort des toten Tieres befindet sich im bereits festgelegten Kerngebiet 3, das sowohl Teile des Landkreises Oder-Spree als auch Dahme-Spreewalds (rund 2.100 Hektar) umfasst. Das Gebiet um die Fundstelle werde zurzeit durch ortskundige Suchtrupps nach weiterem Fallwild abgesucht. Auswirkungen auf die bereits im Dahme-Spreewald-Kreis festgelegten Restriktionszonen habe der Fund aber nicht, hieß es.


 

08.02.2021

Jagd mit Fallen beginnt

Im Landkreis Dahme-Spreewald werden in den nächsten Wochen Jäger verstärkt auf Wildschweinjagd gehen. Wie der Landkreis mitteilt, wurden diese im Umgang mit Fallen geschult, die nun in dem im Zuge der erlassenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ausgewiesenen Kerngebiet als auch der so genannten weißen Zone eingesetzt werden sollen. Im Kampf gegen die Pest sei die Reduzierung des Schwarzwildes von herausragender Bedeutung.

Zuvor waren beide Gebiete durch mehrere eingesetzte Suchtrupps nach toten Wildschweinen abgesucht worden. Bislang seien 120 Kadaver gefunden worden, die alle negativ getestet worden seien. Damit gibt es nach wie vor im Landkreis Dahme-Spreewald keinen bestätigen ASP-Fall.

Während das Kerngebiet vollständig durchforstet sei, werde die rund 8700 Hektar große „weiße Zone“ noch weiter durchsucht. Hier seien 50 Prozent der Fläche geschafft. Nach Angaben von Krisenstabsleiterin Heike Zettwitz hätte es bisher 50 Sucheinsätze mit einem Gesamtpersonalaufwand von über 800 Personen gegeben.

Daneben schreite auch der Bau des Elektrozauns voran, der Kerngebiet und „weiße Zone“ zusätzlich sichern soll. Auch hier sei etwa die Hälfte des 24 Kilometer langen Zaunes errichtet. 

Großes Augenmerk werde weiter auf die Entsorgung von Fallwild gelegt. Das Auffinden von toten Wildschweinen wird mit Prämien von 100 bis 150 Euro unterstützt.  Für erlegtes, nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild wird eine Abgabeprämie gezahlt. Diese beträgt 30 Euro für ein bis zu 30 Kilogramm schweres Tier und 50 Euro für Wildschweine, die schwerer als 30 Kilogramm sind. 

Wichtig: Das Kerngebiet darf nur von dazu berechtigten Personen betreten werden! Privatpersonen ist der Zugang untersagt. Sie dürfen sich lediglich im gefährdeten Gebiet als auch der Pufferzone aufhalten. Sollten Privatpersonen ein totes Wildschwein entdecken, ist dies niemals anzufassen. Der Fund ist umgehend dem Kreisveterinäramt mit genauer Beschreibung des Fundortes unter der Tel.: (03546) 20-1613 oder per E-Mail an fallwildmeldung@dahme-spreewald.de zu melden. Nach Möglichkeit wird zudem erbeten, ein Foto vom Kadaver sowie die GPS-Koordinaten des Fundortes per Smartphone mitzuteilen. Die Meldung gilt auch für Schwarzwildkadaver, die aufgrund von Unfällen verendet sind.

Informationen und Antragsunterlagen für die Fallwildprämie sind unter www.dahme-spreewald.info/de/asp abrufbar. 

Für erlegte, nicht vermarktbare Wildschweine will der Landkreis Dahme-Spreewald in Kürze in der Pufferzone Sammelstellen einrichten. Eine konkrete Standortentscheidung sei aber noch nicht getroffen. Sie sollen aber in jedem Fall vor Beginn der wärmeren Jahreszeit zur Verfügung stehen.

Daneben seien Halter von Hausschweinen weiterhin dringend aufgefordert, bei der Biosicherheit in Hausschweinhaltungen nicht nachzulassen und ihren Betrieb gegen eine Einschleppung des ASP-Virus zu schützen. „Wichtig ist die Unterbindung aller Kontaktmöglichkeiten mit Wildschweinen. Dazu gehört neben der Einstallung der Hausschweine zum Beispiel auch die wildschweinsichere Lagerung von Futter und Einstreu sowie der Einsatz von Hygienekleidung“, erläutert Amtstierärztin Dr. Jana Guth. Mit dem konsequenten Einhalten und Beachten der Hygienemaßnahmen sei es möglich, die ASP aus Hausschweinebeständen fernzuhalten. 

Für Interessierte und Ratsuchende stehen Infotelefone des Landkreises Dahme-Spreewald sowie des Landes Brandenburg zur Verfügung. Diese sind unter Tel. (03546) 20-1588 (Mo-Fr: 8-16 Uhr) sowie (0331) 866-5666 (Mo-Fr: 9-13 Uhr) zu erreichen.

 


14.12.2020

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (APS) eine neue Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist am Wochenende in Kraft getreten und löst die bisherige Verfügung vom 04.11.2020 ab.

Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen ist darin nunmehr zusätzlich zum Gefährdeten Gebiet mit Kerngebiet und Pufferzone eine so genannte „Weiße Zone“ als Restriktionsgebiet festgelegt. Diese wird durch einen festen Wildschutzzaun begrenzt, der in zwei von einander entfernten Reihen installiert wird. Der innere Ring schließt dabei an das Kerngebiet zur Oder-Spree-Grenze an und verläuft an der L 434 südlich von Trebitz und Ullersdorf. Der äußere Ring führt in fünf Kilometern Distanz nördlich von Lieberose entlang der Orte Ressen, Jessern, Jamlitz nach Leeskow. Sobald die Zaunarbeiten abgeschlossen sind, soll jegliches Schwarzwild aus der Zone entnommen werden. Ziel ist die Schaffung eines wildschweinfreien Korridors. Das Konzept der „Weißen Zone“ wurde 2018 in Belgien entwickelt und wird dort bereits erfolgreich zur Tierseuchenbekämpfung eingesetzt. 

Die vorangegangenen als auch diese Maßnahme führen dazu, dass die bisher geltenden Beschränkungen für die Jagdwirtschaft gelockert werden können. Demnach ist die Jagd auf alle Wildtierarten sowie alle Bejagungsarten nach den geltenden Jagdgesetzen in der Pufferzone wieder uneingeschränkt erlaubt. Gegenüber Jagdausübungsberechtigten wird angeordnet, verstärkt Schwarzwild zu bejagen. Im Kerngebiet und der Weißen Zone gilt weiterhin ein umfassendes Jagdverbot. Ausgenommen ist die Entnahme von Wildschweinen mittels Fallen. 

Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen, die in den bestimmten Restriktionszonen liegen, können in Ausnahmefällen wieder genutzt werden. Die Voraussetzungen dafür sind in der Anlage zur Tierseuchenallgemeinverfügung aufgelistet und bedürfen keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung mehr.

Tierseuchenallgemeinverfügung und Anlagen_Stand 11.12.2020


 

06.11.2020

Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es nach wie vor keinen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Dennoch hat sich mit dem jüngsten Fund mehrerer Wildschweine mit einem positiven Virusnachweis außerhalb des bisherigen Kerngebietes im Nachbar-Landkreis Oder-Spree die Lage verschärft. Knapp vier Kilometer um diesen Fundort nahe der nördlichen Kreisgrenze in Friedland/Klein Briesen (LOS) musste ein neues ASP-Kerngebiet gebildet werden. Dieses neue Kerngebiet ragt in das Dahme-Spreewald-Territorium hinein und betrifft die beiden Ortsteile Trebitz (Lieberose) und Ullersdorf (Jamlitz). Der Landkreis Dahme-Spreewald hat daher seine bestehende Tierseuchen-Allgemeinverfügung angepasst und die konkreten Maßnahmen für die erweiterten Restriktionszonen − das gefährdete Gebiet und die Pufferzone − neu festgelegt.

Das Kerngebiet im Landkreis werde nun eingezäunt, hieß es. Oberste Prämisse bleibe aber die intensive Fallwildsuche in den festgelegten Restriktionsgebieten. 

Nach Angaben von ASP-Krisenstabsleiterin und Dezernentin Heike Zettwitz wird zunächst ein zirka acht Kilometer langer mobiler Elektrozaun nördlich der L 434 bei Trebitz und Ullersdorf gebaut. Dieser bildet den Lückenschluss zur Umfriedung des neu gebildeten Kerngebiets auf dem Oder-Spree-Gebiet und wird später durch einen festen Wildschutzzaun ersetzt. Dieser Zaun wird zugleich Teil des inneren Rings der sogenannten „weißen Zone“.

Der Bau eines zweiten, äußeren Zauns in rund fünf Kilometer Distanz entlang der B 320 nördlich von Lieberose beginnt ebenfalls in Kürze.

Der schwarzwildsichere Wildschutzzaun (sogenanntes Knotengeflecht) wird eine Höhe von etwa 120 Zentimeter oberhalb des Bodens haben und an Holzpfosten befestigt werden. Bei der „weißen Zone“ handelt es sich um einen zirka fünf Kilometer breiten Streifen, der die Kerngebiete wie ein Halbkreis auf dem Gebiet der Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald umschließt. Sobald beide Zaunreihen fertiggestellt sind, soll in der „weißen Zone“ der Schwarzwildbestand im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung soweit wie möglich reduziert werden. 

Aktuelle Restriktionszone und Maßnahmen:

Kerngebiet (Radius von min. drei Kilometern um Fundort)

Betroffene Orte: Trebitz (Gemeinde Lieberose) und Ullersdorf (Gemeinde Jamlitz) nördlich der L434

Maßnahmen (u.a.):

– Die Umzäunung des Kerngebietes ist zu dulden. Die detaillierten Zaunverläufe werden gesondert auf der Internetseite des Landkreises nach Abschluss der Baumaßnahmen dargestellt.

– Das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft ist verboten (Ausnahmen können im Einzelfall erteilt werden).

Das Kerngebiet liegt innerhalb des gefährdeten Gebietes. Alle weiteren Maßnahmen, die für das gefährdete Gebiet angeordnet sind, gelten auch für das Kerngebiet.

Gefährdetes Gebiet (Radius von min. 10 Kilometern um Fundort) 

Betroffene Orte: Jamlitz, Leeskow und Ullersdorf (Gemeinde Jamlitz); Blasdorf, Doberburg, Goschen, Lieberose und Trebitz (Gemeinde Lieberose); Goyatz, Jessern, Lamsfeld, Ressen, Speichrow und Zaue (Gemeinde Schwielochsee) 

Maßnahmen (u.a.): 

Für Jagdausübungsberechtigte:

– Es gilt ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten. (Ausnahmen werden nur bei gesicherter epidemiologischer Lage und mit schriftlicher Erlaubnis der Veterinärbehörde in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde zugelassen)

– Es ist eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen. Die Suche nach verendeten Wildschweinen durch andere Personen ist zu dulden.

– Die Kadaversuche unter Einsatz von Hunden ist zu dulden.

– Anzeigepflicht von Fall- und Unfallwild: Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des Fundortes (GPS-Daten) dem Veterinäramt anzuzeigen. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung ist ausschließlich durch geschultes und autorisiertes Personal durchzuführen.

– Bei der Kadaversuche ist auf die strikte Einhaltung hygienischer Maßnahmen zu achten, um die Verschleppung des Erregers vom Fundort zu vermeiden.

– Wildschweine sowie deren tierische Nebenprodukte dürfen aus dem gefährdeten Gebiet nicht in das Inland verbracht oder ausgeführt werden.

– Erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine oder deren Teile sowie Gegenstände, mit denen Wildschweine in Berührung gekommen sein können, dürfen nicht in einen Schweine haltenden Betrieb verbracht werden.

Für Schweinehalter:

– Die Anzahl der gehaltenen Schweine muss unverzüglich unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts beim Veterinäramt gemeldet werden.

– Verendete und fieberhaft erkrankte Schweine müssen unverzüglich auf Afrikanische Schweinepest untersucht werden.

– Die Schweine müssen so abgesondert werden, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können.

– Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, sind für Wildschweine unzugänglich aufzubewahren.

– Tierhalter im gefährdeten Gebiet haben sicherzustellen, dass Hunde das Betriebsgelände nur unter Aufsicht verlassen.

– Es sind geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte einzurichten.

– Heu, Gras und Stroh, welches im gefährdeten Gebiet gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden. Hiervon unberührt bleibt Heu, Gras und Stroh, das früher als sechs Monate vor der Festlegung als gefährdetes Gebiet gewonnen wurde.

– Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen Schweine nicht getrieben werden.

– Das Verbringen von Schweinen aus einem Betrieb, der in einem gefährdeten Gebiet gelegen ist, ist untersagt. Ausnahmen sind bei der zuständigen Veterinärbehörde schriftlich zu beantragen.

– Das innergemeinschaftliche Verbringen und die Ausfuhr von frischem Schweinefleisch-, Schweinefleischerzeugnissen und tierischen Nebenprodukten etc., die in einem Betrieb im Gefährdeten Gebiet gehalten worden sind, sind untersagt.

Für alle Personen:

– Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist vorläufig untersagt. Ausgenommen hiervon sind Weidehaltungen.

– Hunde dürfen im gefährdeten Gebiet nicht frei umherlaufen. Es gilt Leinenzwang.

– Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt (zum Beispiel Hoffeste, Märkte, usw.).

– Personen, die mit Wildschweinen in Kontakt kommen, sind entsprechend zu reinigen und desinfizieren.

– Erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine oder deren Teile sowie Gegenstände, mit denen Wildschweine in Berührung gekommen sind, dürfen nicht in einen Betrieb verbracht werden.

Jäger und Bergetrupps wurden und werden im Landkreis Dahme-Spreewald regelmäßig geschult. Es sind bereits vier Kühlzellen im Kreis als Kadaver-Sammelstellen zur Entsorgung und unschädlichen Beseitigung eingerichtet.

 

Pufferzone (Radius von min. 30 Kilometern um Fundort)

Betroffene Orte: Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk und Gemeinde Byhleguhre-Byhlen; Alt-Schadow, Biebersdorf, Bückchen, Dollgen, Dürrenhofe, Glietz, Gröditsch, Groß Leine, Groß Leuthen, Klein Leine, Krugau, Kuschkow, Leibchel, Neu Schadow, Plattkow, Pretschen, Schulen-Wiese und Wittmannsdorf (Gemeinde Märkische Heide); Briesensee, Caminchen und Neu Zauche (Gemeinde Neu Zauche); Groß Liebitz, Guhlen, Mochow und Siegadel (Gemeinde Schwielochsee); Butzen, Laasow, Sacrow und Waldow (Gemeinde Spreewaldheide); Gemeinde Straupitz

Maßnahmen (u.a.):

Für Schweinehalter:

– Tierhalter haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes sowie verendete oder erkrankte Schweine anzuzeigen.

– Tierhalter haben sämtliche Schweine abzusondern. Es ist sicherzustellen, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können.

– Tierhalter haben geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte einzurichten.

– Tierhalter haben verendete und erkrankte Schweine, bei denen der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest nicht ausgeschlossen werden kann, auf Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen.

– Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, müssen für Wildschweine unzugänglich aufbewahrt werden.

– Tierhalter in der Pufferzone haben sicherzustellen, dass Hunde das Betriebsgelände nur unter Aufsicht verlassen.

– Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen Schweine nicht getrieben werden.

– Gras, Heu und Stroh, das im gefährdeten Gebiet gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden.

– Erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine oder deren Teile sowie Gegenstände, mit denen Wildschweine in Berührung gekommen sein können, dürfen nicht in einen Betrieb verbracht werden.

– Personen, Hunde, Fahrzeuge und Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind, sind gründlich zu reinigen und soweit möglich, mit einem gegen das ASP-Virus wirksamen Desinfektionsmittel zu behandeln.

– Das innergemeinschaftliche Verbringen und die Ausfuhr von Schweinen, Eizellen und Embryonen aus Betrieben in der Pufferzone ist untersagt.

Ausnahmen sind bei der zuständigen Veterinärbehörde schriftlich zu beantragen.

 

Für Jagdausübungsberechtigte:

– Jagdausübungsberechtigte haben eine verstärkte Fallwildsuche in der Pufferzone durchzuführen. Die Suche durch andere Personen ist zu dulden.

– In der Pufferzone sind Bewegungsjagden verboten. Erntejagden sowie Einzelansitzjagden sind von diesem Verbot ausgenommen.

– Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei Gesellschaftsjagden das Aufbrechen der Tiere und die Sammlung des Aufbruchs zentral an einem Ort erfolgt.

– Hunde und Gegenstände, auch Fahrzeuge, die bei der Jagd eingesetzt werden, soweit sie mit Wildschweinen oder Teilen von Wildschweinen in Berührung gekommen sind, sind zu reinigen und zu desinfizieren.

– Erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine oder deren Teile sowie Gegenstände, mit denen Wildschweine in Berührung gekommen sein könnten, dürfen in einen Betrieb nicht verbracht werden.

– Der Aufbruch jedes erlegten Wildschweins ist in einem Verarbeitungsbetrieb ist unschädlich zu beseitigen.

– Jedes erlegte Wildschwein ist unverzüglich mit einer Wildmarke zu kennzeichnen. Es ist ein Begleitschein nach Muster des Wildursprungsscheins auszustellen.

– Von jedem erlegten Wildschwein muss unverzüglich Proben zur serologischen und virologischen Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest entnommen werden.

– Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des Fundortes

(GPS-Daten) dem Veterinäramt anzuzeigen. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung ist ausschließlich durch geschultes und autorisiertes Personal durchzuführen (Anzeigepflicht von Fall- und Unfallwild).

– Das Verbringen von lebenden Wildschweinen, frischem Wildschweinefleisch, Wildschweinefleischerzeugnissen oder tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten von tierischen Nebenprodukten von Wildschweinen aus der Pufferzone ist untersagt.

 

Für alle Personen:

– Personen, die mit Wildschweinen in direktem Kontakt gekommen sind, haben entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen

 

Jagdausübungsberechtigte:

Mit der nun geltenden ASP-Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Landkreises wurde zudem angeordnet, dass Jagdausübungsberechtigte auch außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen Dahme-Spreewalds (Kerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone) folgende Maßnahmen durchführen sollen: 

– Flächendeckend verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes

– Verstärkte Suche nach verendeten Wildschweinen (Fallwildsuche)

– Anzeige, Kennzeichnung und Probennahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweines, einschließlich Unfallwild.

 

Fallwildmeldung:

Sollten Privatpersonen ein totes Wildschwein entdecken, ist dies niemals anzufassen. Der Fund ist umgehend dem Kreisveterinäramt mit genauer Beschreibung des Fundortes unter der Tel.: 03546 20-1613 oder per E-Mail an fallwildmeldung@dahme-spreewald.de zu melden. Nach Möglichkeit wird zudem erbeten, ein Foto vom Kadaver sowie die GPS-Koordinaten des Fundortes per Smartphone mitzuteilen.

 

Hintergrund

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden. In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 124 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt (Stand: 4. November 2020): 14 am Fundort in Spree-Neiße, 103 in Oder-Spree und 7 Märkisch-Oderland.

 

Info-Telefone zur Afrikanischen Schweinepest Landkreis Dahme-Spreewald: 03546 20-1588 (Mo-Fr: 8-16 Uhr) Land Brandenburg: 0331 866-5666 (Mo-Fr: 9-13 Uhr)

Informationsangebot im Netz

Weiterführende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest, wie beispielsweise Antragsformulare, Bekanntmachungen oder Merkblätter des Veterinäramtes, gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/asp.

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24.09.2020

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine neue Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen, die alle bisherigen Regeln zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) bündelt. Die drei bisher geltenden Verfügungen der Amtstierärztin vom Dezember 2019 und September 2020 treten außer Kraft. 

Neu in der nun geltenden Verfügung ist, dass Schweinehalter sowie Land- und Forstwirte für bestimmte Nutzungsuntersagungen Ausnahmen bei der Veterinärbehörde schriftlich beantragen können. Beispielsweise, wenn Schweine in einen Betrieb oder die Maisernte verbracht werden. 

Zudem ist in der jüngsten ASP-Verfügung die Errichtung eines wildschweinsicheren Zaunes im gefährdeten Gebiet des Dahme-Spreewald-Territoriums angeordnet worden. Ein so genannter Wildknotengeflechtzaun soll mit einer Länge von knapp einem Kilometer östlich des Jamlitzer Ortsteils Leeskow gebaut werden. 

Wie berichtet war am 10. September 2020 im Land Brandenburg ein erstes mit der Afrikanischen Schweinepest infiziertes Wildschwein aufgefunden worden. Seitdem wurde bislang bei insgesamt 53 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen, davon 9 im Landkreis Spree-Neiße, 42 im Landkreis Oder-Spree und zwei im Landkreis Märkisch-Oderland. Der Landkreis Dahme-Spreewald blieb bisher verschont. Hierzulande sind bisher 30 Kadaver gefunden worden, die alle negativ getestet worden sind. Zur Fallwildsuche und Bergung sind derzeit mehrere Suchtrupps eingesetzt, die unterstützt von ortskundigen Jagdberechtigten sowie Mitarbeitern der Oberförsterei Lieberose, gut 700 Hektar Fläche absuchen. 


 

24.09.2020

Ein Team europäischer Veterinär-Experten der Europäischen Kommission (EUVET) hat am Dienstag den Landkreis Dahme-Spreewald besucht. Die Experten machten sich vor Ort ein Bild von der Infektionslage der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und tauschten sich mit Fachleuten des Landkreises zu den hierzulande getroffenen Schutzvorkehrungen aus. Das angereiste Team hatte schon Anfang des Jahres die Ausbrüche in Tschechien, Belgien und Polen begleitet.

Brandenburgs Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch und Mitarbeiter des Verbraucherschutzministeriums stellten den EU-Veterinärexperten sowie Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) die Seuchenlage und die in den drei betroffenen Landkreises eingeleiteten Maßnahmen vor, während Dahme-Spreewalds Amtstierärztin Dr. Jana Guth sowie Mitarbeiter der Veterinär- und der unteren Jagdbehörde über die konkrete Fallwildsuche und das Kadavermanagement informierten. 

Im Anschluss inspizierten die Gäste die kreiseigene Bergetechnik und Ausrüstung, wie etwa mit Wärmebildkameras ausgestattete Drohnen. Diese sollen in Kürze unterstützend zur Wildsuche eingesetzt werden. Anschließend besichtigte das EUVET-Team das jüngst in Lieberose in Betrieb genommene Kühlhaus, in dem aufgefundene Kadaver gelagert und beprobt werden. 

Der Landkreis nahm aus den Gesprächen wichtige Hinweise und fachliche Empfehlungen mit. „Zur Meisterung der aktuellen Herausforderungen bei der Tierseuchenbekämpfung werden wir diese auch konsequent umsetzen“, erklärte Dahme-Spreewalds ASP-Krisenstabsleiterin und Dezernentin Heike Zettwitz.


 

18.09.2020

Im von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bedrohten Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald ist bisher noch kein Fallwild gefunden worden. Darüber informierte der ASP-Krisenstab des Kreises, der sich gestern zur Abstimmung der Tierseuchenabwehr auf dem Territorium des Landkreises getroffen hatte. Die aktuelle Seuchenlage werde aber als hochdynamisch eingeschätzt. Dies würden neuerliche Wildschweinkadaver-Funde in und unweit des Kerngebiets in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neisse bestätigen. Wie berichtet war am 9. September 2020 in der Gemeinde Schenkendöbern nahe der deutsch-polnischen Grenze ein erstes infiziertes Wildschwein gefunden worden. Im Landkreis war daraufhin eine Restriktionszone eingerichtet worden, die nun verstärkt nach Fallwild durchsucht werde. Derzeit seien auf dem rund 10.800 Hektar großen Areal zwei Suchtrupps unterwegs, die von ortskundigen Mitarbeitern der Oberförsterei Lieberose unterstützt würden. 

Privatpersonen, die ein totes Wildschwein entdecken, werden gebeten,  umgehend das Kreisveterinäramt zu kontaktieren und den Fund zu melden. Das Tier sollte auf keinen Fall angefasst werden. Nach Möglichkeit sollten ein Foto gemacht und per Smartphone die GPS-Koordinaten des Fundortes übermittelt werden. Das Veterinäramt ist unter Tel. (03546) 20-1613 oder per E-Mail unter fallwildmeldung@dahme-spreewald.de zu erreichen.


 

12.09.2020

Die Auswirkungen des ersten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland haben nun auch das Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald erreicht. Ein infizierter Wildschweinkadaver war am Mittwoch nahe der deutsch-polnischen Grenze in der Gemeinde Schenkendöbern (Spree-Neiße) gefunden worden − das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den amtlichen Verdacht gestern.

Das beim brandenburgischen Verbraucherschutzministerium aktivierte Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung hat mit den drei betroffenen Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald heute die erste einzurichtende Restriktionszone, ein sogenanntes „Gefährdetes Gebiet“, mit einem Radius von mindestens 15 Kilometern um den Fundort festgelegt. Dahme-Spreewalds Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat nun in Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde die ersten Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung der Haus- und Wildschweine. Für den Menschen ist die anzeigepflichtige Tierseuche ungefährlich.

Im Landkreis Dahme-Spreewald umfasst die eingerichtete Restriktionszone die Stadt Lieberose mit den Ortsteilen Goschen, Blasdorf, Trebitz sowie die Gemeinde Jamlitz mit den Ortsteilen Ullersdorf und Leeskow. Für das nun festgelegte Gefährdete Gebiet hat die Amtstierärztin Dr. Jana Guth unter anderem folgende Maßnahmen verfügt:

  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Verstärkte Fallwildsuche und Anzeigepflicht von gefundenem Fallwild
  • Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadaver erfolgt nur unter hygienischen Bedingungen durch geschultes Personal
  • Anzeige-, Hygiene- und Verbringungsauflagen der schweinehaltenden Personen •Ausfuhrbeschränkung von frischem Schweinefleischprodukten
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Nutzungsuntersagung für land- und forstwirtschaftliche Flächen (z.B. Ernteverbot für Maisfelder)
  • Leinenzwang für Hunde

Um den Fundort im Ortsteil Sembten in der Gemeinde Schenkendöbern wird zudem eine Kernzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern mit elektrischen Wildschutzzäunen gesichert, bestätigt das Verbraucherschutzministerium. Mit dem durch den Landesforstbetrieb unterstützten Aufbau der Zäune wurde bereits am Freitagnachmittag begonnen. Außerdem wird das Gefährdete Gebiet mit Schildern und Hinweistafeln markiert − die Vorbereitungen hierfür laufen in Dahme-Spreewald-Kreis auf Hochtouren. In dem auszuschildernden Seuchengebiet sind neben Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche im Wildbestand auch Maßnahmen im Bereich Hausschweine.

Dahme-Spreewalds Landrat Stephan Loge: „Der Ernstfall war für uns seit Längerem zu erwarten. Wir werden nun in Zusammenarbeit mit unseren Landwirten und Jägern alle notwendigen Seuchenabwehrmaßnahmen ergreifen, um die Afrikanische Schweinepest im Griff zu behalten und die Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Unsere zuständigen Fachämter können dabei auf jahrelange Erfahrungen bei der Bekämpfung anderer Tierseuchen sowie regelmäßig Tierseuchenübungen, Schulungs- und Infoveranstaltungen für Jäger und Schweinehalter sowie für die ASP eigens angeschafftes Schutzmaterial zurückgreifen“. In Abhängigkeit der Entwicklungen am Wochenende werde am Montag abschließend über die Einberufung eines ASP-Krisenstabs in Dahme-Spreewald entschieden. 

Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Westpolen im November 2019 wurden die Bemühungen der Gefahrenabwehr besonders in den grenznahen Landkreisen Brandenburgs nochmals deutlich intensiviert. Zu den Schutzmaßnahmen, zu der ein rund 120 Kilometer langer Zaun entlang der deutsch-polnischen Grenze von Frankfurt/Oder bis nach Sachsen zählt, gehören auch die Anschaffung von mobilen Wildzäunen und speziellen Sammel- oder Annahmestellen. Letztere sind flächendeckend vorzuhalten, um im nun eingetretenen Seuchenfall auf kurzen Wegen potentiell infizierte, aufgefundene oder erlegte Wildtiere so schnell und hygienisch wie möglich zwischenzulagern, beproben und anschließend entsorgen zu können. Zu diesem Zweck hat der Dahme-Spreewald-Kreis erst Anfang September ein erstes Kühlhaus auf dem Gelände der Oberförsterei Lieberose in Betrieb genommen. Drei weitere Kühlhäuser, bestehend aus je zwei sterilen Kammern, werden noch bis Monatsende an den Standorten der Landeswaldoberförsterei Hammer, Försterei Wüstemark in Zeuthen und am Gewerbegebiet Luckau installiert.

Das Veterinäramt, Ordnungsamt und die untere Jagdbehörde bereiten sich seit vielen Monaten intensiv auf den stetig herangenahten Ausbruch der Tierseuche vor. Neben etlichen Schulungen, Übungsszenarien und rekordverdächtigen Wildbeprobungszahlen – auch infolge diverser Prämienanreize – sind vielfältige Anschaffungen auf Kreisebene getätigt worden. Dazu zählen neben den Kühlsammelstellen, Bergungsgerätschaften und kilometerlange Schutzzaunsysteme. „Der Schutz von Hausschweinhaltungen sowie des gesunden Schwarzwilds hat oberste Priorität“, sagte Veterinärmedizinerin Dr. Guth. Im Landkreis halten derzeit etwa 250 Tierbesitzer insgesamt rund 20.000 Hausschweine.

Epidemiologischer Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Haus-und Wildschweine gefährliche anzeigepflichtige Tierseuche, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Die Früherkennung ist entscheidend für die Abgrenzung des Seuchengebietes und die anzuordnenden Maßnahmen.

Alle verendet aufgefundenen Wildschweine, egal ob als Fallwild oder als Unfallwild, sind daher unverzüglich zu beproben. Der ASP-Erreger der ist äußerst widerstandsfähig und kann in infizierten Tierkadavern noch viele Monate nachgewiesen werden. Um die Ansteckung von gesunden Tieren zu verhindern und somit das Risiko für die Haus-und Wildschweinebestände zu minimieren, werden die Tierkadaver oder die Reste davon anschließend unschädlich beseitigt und der Fundort desinfiziert. ASP ist keine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit (Zoonose) und daher für den Menschen ungefährlich.

In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle, informiert das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit). Hierzulande erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie andere indirekte Übertragungswege. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Schuhwerk, Kleidung oder Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende, Spaziergänger, Pilzsammler und Wanderer sowie Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.

Weiterführende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest, wie beispielsweise ein Frage-Antwort-Katalog des Veterinäramtes, gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/asp .

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