23.11.21

Die Brandenburger Landesregierung hat heute verschärfende Corona-Maßnahmen beschlossen. Sie sollen am morgigen Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft treten und zunächst bis zum 15. Dezember 2021 gelten.

Damit ersetzt bzw. ergänzt die Landesregierung die zuletzt verabschiedete Eindämmungsverordnung, die ursprünglich bis zum 5. Dezember 2021 gelten sollte. Hintergrund ist die sich täglich verschärfenden Pandemie-Situation.

Mit der Verordnung wird die bereits in einigen Bereichen geltende 2G-Regel noch einmal deutlich ausgeweitet. Bis auf Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Floristikgeschäfte, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Poststellen, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie öffentliche Bibliotheken haben Ungeimpfte ab morgen keinen Zutritt mehr zu Einkaufsmärkten und Geschäften. Die 2G-Regel, die die Nutzung auf nachweislich Geimpfte und Genesene beschränkt, soll auch für alle körpernahen Dienstleistungen, darunter auch das Friseurhandwerk (Ausnahmen im Gesundheitsbereich), alle Sportanlagen (drinnen und draußen) einschließlich Schwimmbäder, Innen-Spielplätze, Museen, Galerien, Planetarien, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten gelten. 

Weihnachtsmärkte sollen nicht eröffnet bzw. bestehende wieder geschlossen werden. Im öffentlichen Raum werden wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen eingeführt. Insgesamt dürfen sich nicht mehr als fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Die gleiche Personengrenze gilt auch für private Feiern im privaten Wohnraum.

In Schulen soll zudem die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Eltern können demnach wieder selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Zudem werden die Weihnachtsfeiern drei Tage vorgezogen. Letzter Schultag ist demnach der 17. Dezember 2021.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt zudem auch in Brandenburg ab dem 24. November 2021 grundsätzlich eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Regional- und Fernverkehr. Das Infektionsschutzgesetz regelt ab jetzt u. a. auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Vorgeschrieben sind medizinische oder FFP2-Masken. In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 1.000 bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr vorgesehen.

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