Aufgrund weiter steigender Infektionszahlen wird es in Brandenburg vorerst keine weiteren Öffnungsschritte geben. Darauf hatte sich am gestrigen Dienstag die Landesregierung verständigt. Brandenburg wird damit den nach dem MPK-Beschluss vom 3. März für frühestens ab 22. März vorgesehenen weiteren Öffnungsschritt für die Außengastronomie und den Bereich Kultur nicht umsetzen. Der Wechselunterricht in den Schulen soll landesweit bis zum Beginn der Osterferien beibehalten werden. Das Testangebot für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler soll schrittweise auf zwei Tests pro Woche ausgeweitet werden.
Am kommenden Montag kommen Bund und Länder erneut zur Beratung zusammen. Bei dem Treffen soll es um Perspektiven für die bisher noch nicht von den Lockerungen erfassten Branchen als auch um Regelungen für die anstehenden Ostertage gehen.
04.03.2021
Es bleibt dabei: Auch nach der erneuten Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsident*innen der Länder gibt es vorerst noch keine tiefgreifenden Änderungen hinsichtlich der geltenden Corona-Maßnahmen. Die Runde beschloss, den gegenwärtigen Lockdown bei ersten leichten Lockerungen auch in den nächsten Wochen weitestgehend beizubehalten. Größere Öffnungsschritte sind zwar möglich, allerdings nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner sinkt.
Zudem sollen die Corona-Test-Möglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Bis Anfang April soll schrittweise eine nationale Teststrategie umgesetzt werden, die kostenlose Schnelltests vorsieht. Demnach sollen sich Kita- und Schul-Personal als auch Schüler*innen einmal pro Präsenzwoche testen lassen können. Gleiches gilt für in Präsenz Beschäftigte in Unternehmen. Alle asymptomatischen Bürger*innen steht die Möglichkeit offen, sich einem kostenlosen Schnelltest in einem Testzentrum zu unterziehen, das von den Kommunen oder beauftragten Dritten betrieben wird. Die Kosten übernimmt der Bund.
Mit dem Testprogramm soll auch erprobt werden, inwieweit weitere Öffnungsschritte auch bei höheren Inzidenzen möglich sind.
Was im Detail beschlossen worden ist:
Lockerungen ab Montag, 08. März 2021:
- Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Ab kommenden Montag, 8. März 2021, dürfen sich jedoch wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
- Zur weiteren Kontaktvermeidung ist die Arbeitsschutzverordnung weiter konsequent anzuwenden. Diese wird bis zum 30. April 2021 verlängert (bisher 15.03.2021). D.h., dort wo möglich, soll im Homeoffice gearbeitet werden.
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel mit täglichem Bedarf zugeordnet und dürfen wieder öffnen. Brandenburg hatte die Öffnung der Gartenmärkte bereits zum 1. März verfügt.
- Nach den Friseurbetrieben dürfen auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder ihre Leistungen anbieten, ebenso wie Fahr- und Flugschulen. Allerdings müssen Kunden tagesaktuell ein negatives Testergebnis vorlegen, sofern es sich um eine Dienstleistung handelt, bei der nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann.
Weitere Lockerungen sind landesweit oder regional in Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner möglich.
Bei einem Wert von 50 bis 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung des Einzelhandels für so genannte „Click and meet“-Angebote nach vorheriger Terminbuchung.
- Öffnung von Museen, Galerien und zoologischen Gärten für Besucher bei vorheriger Terminvereinbarung.
- Sport im Außenbereich: Allein oder zu zweit bzw. Kinder bis 14 Jahre in Gruppen mit maximal 10 Personen.
Bei einem Wert von unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung des Einzelhandels, bei begrenzter Kundenzahl (1 Kunde pro 10 bzw. 20 Quadratmeter).
- Öffnung von Museen, Galerien und Zoos.
- Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis maximal 10 Personen im Außenbereich.
Bleiben die Werte mindestens 14 Tage stabil oder sinken weiter, sind weitere Öffnungen geplant:
Ab dem 22.03.2021:
Bei einem Wert von 50 bis 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung sowie tagesaktuellem negativen Schnell- oder Selbsttest, sofern an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen.
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit tagesaktuellem negativen Schnell- oder Selbsttest.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Voraussetzung ist auch hier ein tagesaktueller negativer Test.
Bei einem Wert von unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Öffnung der Außengastronomie.
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos.
- Kontaktfreier Sport im Innen sowie Kontaktsport im Außenbereich.
Ab dem 05.04.2021:
Bei einem Wert von 50 bis 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Kontaktsport im Außenbereich ohne Tests
Bei einem Wert von unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:
- Freizeitveranstaltungen im Außenbereich (max. 50 Teilnehmer)
- Kontaktsport, auch innen
Für alle Stufen gilt: Steigen die Inzidenzwerte an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Land oder einer Region auf über 100 müssen die Maßnahmen wieder verschärft werden.
Über Perspektiven für weitere Bereiche, wie etwa Gastronomie, Kultur, Reise und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung beraten. Diese ist für den 24. März 2021 geplant.
(Quelle: Bundesregierung)
Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021