22.05.20

Die Brandenburger Staatskanzlei hat am Dienstag nach einer Sitzung des Regierungskabinetts weitere Lockerungen in Bezug auf die aktuell geltenden Corona-Einschränkungen angekündigt. Demnach soll durch eine Änderung der Quarantäne-Verordnung die bisher obligatorische 14-tägige häusliche Isolation für Reisende, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland nach Brandenburg einreisen, entfallen. 

Zudem soll es ab Ende Mai Lockerungen für Fitness-Studios, Freibäder, den Indoor-Sport als auch beim bereits möglichen Outdoor-Sport für Vereine geben. Daran schließen sich ab 13. Juni die Öffnung von Indoor-Bädern einschließlich Thermen/Thermalbädern – darunter auch das Tropical Island – an. 

Auch für Kita-Kinder und ihre Eltern sind Erleichterungen angekündigt. In der kommenden Woche werden die Vorschulkinder in ihre Einrichtungen zurückkehren, danach sollen auch alle anderen Kinder mindestens einmal in der Woche für vier Stunden in die Kita gehen (siehe auch Meldung vom 20.05.2020 zur schrittweisen Öffnung der Kitas).

Hintergrund sind die weiter rückläufigen Corona-Infektionen. Im Landkreis Dahme-Spreewald sind aktuell noch acht Menschen erkrankt, 226 der insgesamt 242 registrierten Corona-Fälle sind inzwischen wieder genesen.

Auch in Schönefeld gab es zuletzt keine Neuinfektionen mehr, alle 44 Erkrankten sind wieder gesund.Zuletzt war die Zahl der Corona-Infektionen in der Gemeinde rapide angestiegen, nachdem in der Waßmannsdorfer Gemeinschaftsunterkunft mehrere Fälle aufgetreten waren. Inzwischen konnten sowohl die 30 Betroffenen als auch ihre 20 Kontaktpersonen, die vorsorglich in Quarantäne gestellt worden waren, diese wieder verlassen. 

Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei zu den geplanten Lockerungen

Die Brandenburger Quarantäne- und Eindämmungsverordnungen mit allen bisherigen und aktuellen Änderungen sind hier nachzulesen:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv

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