31.10.20

 

Die Brandenburger Landesregierung hat wie angekündigt am gestrigen Freitag eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die am Montag (2. November) in Kraft tritt. Befristet bis zum 30. November gelten dann auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Damit setzt Brandenburg den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 28. Oktober in Landesrecht um.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet (begrenzt auf insgesamt höchstens 10 Personen). Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen werden geschlossen. Touristische Übernachtungen sind im November verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch (4. November; 24.00 Uhr) abreisen. Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt. Ebenso der Freizeit- und Amateursportbetrieb, mit Ausnahme des Individualsports. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Pressemitteilung des Landes Brandenburg zur neuen Corona-Verordnung

Link zur Corona-Verordnung:

www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8854

 


30.10.2020

Nach dem am Mittwoch von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Ministerpräsidentenkonferenz gefassten Beschluss über weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie will die Brandenburger Landesregierung die geltende Corona-Umgangsverordnung entsprechend aktualisieren. 

Die neue Verordnung soll – wie auch in den anderen 15 Bundesländern – ab Montag, 02. November, und bis Ende des Monats gelten. 

Mit der Veröffentlichung der neuen Umgangsverordnung für das Land Brandenburg wird am heutigen Abend gerechnet. Die Landesregierung hatte bisher angekündigt, den 16 Punkte umfassenden Beschluss weitestgehend umzusetzen und insbesondere soziale Kontakte nochmals deutlich einzuschränken. 

Für Brandenburgs Ministerpräsidenten Dietmar Woidke ist dabei besonders wichtig, dass Kitas und Schulen geöffnet bleiben. Auch das normale Wirtschaftsleben könne – abgesehen von zum Beispiel gastronomischen Einrichtungen und touristischer Beherbergung – unter Einhaltung klarer Hygienebedingungen bestehen bleiben. Das gilt auch für den gesamten Groß- und Einzelhandel. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Auch für das Demonstrationsrecht oder die Ausübung von Gottesdiensten gibt es – unter dieser Bedingung – keine neuen Einschränkungen.

Zu den konkreten Maßnahmen:

  • Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, müssen ab 2. November geschlossen bleiben. Dazu gehören Kultureinrichtungen wie Kino und Theater, Freizeitparks, Spielhallen oder Wettannahmestellen.
  • Dies gilt auch für Schwimmbäder, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
  • Veranstaltungen mit Zuschauern, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
  • Der Freizeit- und Amateursport wird untersagt. Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands bleibt jedoch möglich.
  • Gastronomische Betriebe sowie Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen werden. Die Gastronomie kann jedoch Speisen zur Mitnahme oder Lieferung für den Verzehr zu Hause anbieten. Von der Schließung ausgenommen sind Kantinen.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios werden untersagt.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, z.B. Physiotherapien, podologische oder logopädische Behandlungen, bleiben möglich. Unter den bestehenden Hygieneauflagen können Friseursalons geöffnet bleiben.

In der Schaltkonferenz haben für den Bund Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier zugesichert, dass von den Einschränkungen wirtschaftlich direkt betroffene Unternehmen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze des Vorjahresmonats erstattet bekommen. Dazu sollen auch z.B. Soloselbständige gehören. Laut Scholz sind dafür im Bundeshaushalt bis zu zehn Milliarden Euro vorgesehen. Gegengerechnet werden andere öffentliche Leistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld.

Die Brandenburger Landesregierung will nach 14 Tagen erneut eine Konferenz einberufen, um die Entwicklung zu bewerten.

Der Landkreis Dahme-Spreewald  hat gestern darüber hinaus eine Allgemeinverfügung über die erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Kreisgebiet erlassen. Diese gilt mindestens für die nächsten zehn Tage. Danach gilt die Tragepflicht ergänzend zu der ohnehin geltenden Umgangsverordnung auch für festgelegte öffentliche Wege, Straßen und Plätze in bestimmten Kommunen. Dazu hatten die Kommunen im Vorfeld stark frequentierte Örtlichkeiten melden müssen. Die lokalen Gebiete sind im Amtsblatt Nr. 33 vom 28. Oktober 2020 veröffentlicht und betreffen das Amt Lieberose, die Gemeinden Eichwalde, Zeuthen und Schönefeld sowie die Städte Königs Wusterhausen und Lübben. 

In Schönefeld gilt die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung Am Rondell, der Zeppelinstraße, Am Pechpfuhl 2 sowie am Flughafen sowie den Regional- und S-Bahnhöfen.

Plan Gemeinde Schönefeld_Allgemeinverfügung des Landkreises vom 28.10.2020

Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht im gesamten Kreisgebiet

  • auf der gesamten Fläche von Märkten (z.B. Wochenmarkt, Trödelmarkt, Weihnachtsmarkt)
  • im Umfeld von 30 Metern um Bildungseinrichtungen
  • an Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bahnhofsgebäuden, Bahnhofsvorplätzen und Bahnsteigen
  • in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen in Einkaufszentren außerhalb der Verkaufsstellen
  • in den Treppenhäusern öffentlicher Parkhäuser und Tiefgaragen

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