26.10.21

Nach mehrmonatiger und intensiver Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) hat die Veterinärbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald nunmehr die Aufhebung der Sperrmaßnahmen verfügt. Der Landkreis ist wieder Bienenseuchenfrei.

Wie berichtet war die Tierseuche im März dieses Jahres bei einem Imker in Schönefeld ausgebrochen. Dort wurden zuletzt alle zwei Wochen klinische Untersuchungen und Beprobungen aller Völker durchgeführt. Da eine Erregerquelle außerhalb des Bienenstandortes nicht ausgeschlossen werden konnte, hatte die Veterinärbehörde die Beprobung in Abstimmung mit dem Stadtbezirk Treptow-Köpenick auch auf umliegende Imker ausgeweitet. 

Aufgrund des zum Teil großflächigen und langanhaltenden AFB-Seuchengeschehens im Landkreis rät die Behörde aber auch nach Aufhebung der Sperrmaßnahmen allen Imkern  weiter dazu, im Frühjahr Proben von ihren Völkern zur Untersuchung auf die Amerikanische Faulbrut einzuschicken. Und zwar unabhängig davon,  ob Wanderungen vorgesehen sind oder nicht. Probenbecher können nach telefonischer Anmeldung an den Standorten der Behörde in Lübben (Tel. 03546 / 201613) oder Zeesen bezogen werden.


 

16.03.2021

Bei einem Imker in Schönefeld ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, mussten die betroffenen Bienenvölker getötet werden. Eine andere Methode konnte nach Angaben des Veterinäramtes des Kreises aufgrund der Volksstärke nicht in Betracht gezogen werden. Um den Ausbruchsort wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet. Alle Bienenvölker, die sich innerhalb des Sperrbezirks befinden, werden nun durch amtliche Tierärzte beprobt.

Karte des Sperrbezirks

Die Sperre gilt für mindestens zwei Monate und kann frühestens Mitte Mai unter der Bedingung aufgehoben werden, dass sich keine weiteren Faulbruterreger bestätigen. Alle Imker sind aufgefordert, ihre Völker nicht in den oben genannten Sperrbereich zu bringen. Des Weiteren sind regelmäßige Brutkontrollen durchzuführen und klinische Auffälligkeiten an den Bienenvölkern umgehend an das Veterinäramt zu melden. Sofern dies der Fall ist, dürfen Imker an ihrem Bienenstand keine Veränderungen vornehmen. Das heißt Bienenvölker, Waben oder Wabenteile dürfen nicht entfernt oder Honig an die Bienen verfüttert werden. Die Veterinärbehörde appelliert weiter an alle Imker, nur Völker oder Ableger mit vorheriger Laboruntersuchung und einem amtlichen Gesundheitsattest zu kaufen oder zu verkaufen.

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich die Larven von Bienenvölkern befällt. Erwachsene Bienen erkranken nicht, verbreiten sie aber über ihr Haarkleid oder das Futter, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann. Ausgelöst wird die Krankheit durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae.

Für den Menschen ist die Amerikanische Faulbrut ungefährlich. Auch der Honig oder andere Bienenprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

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