Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie zahlreiche Freiberufler geraten durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zunehmend in eine existenzbedrohende finanzielle Schieflage.
Das Land Brandenburg bietet für diesen Fall ein Soforthilfeprogramm an, um Liquiditätsengpässen und drohenden Insolvenzen schnellstmöglich entgegenwirken zu können.
Das Hilfsangebot sieht die unbürokratische und kurzfristige Bereitstellung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 60.000 € für notleidende Unternehmen vor. Die gewährte Höhe der Unterstützung wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 5 Beschäftigte |
bis zu 9.000,- EUR |
bis zu 15 Beschäftigte |
bis zu 15.000,- EUR |
bis zu 50 Beschäftigte |
bis zu 30.000,- EUR |
bis zu 100 Beschäftigte |
bis zu 60.000,- EUR |
Anträge können seit dem 25. März 2020 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden.
Ein interaktives Antragsformular der ILB zur Dateneingabe direkt am Computer finden Sie hier.
Beratungsangebote
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) hat für sämtliche Fragen zu den Möglichkeiten und Bedingungen einer finanziellen Unterstützung für Brandenburger Unternehmen einen telefonischen Infoservice eingerichtet. Unter folgenden Rufnummern können Ratsuchende gezielte Informationen einholen:
- (0331) 866 1887 | (0331) 866 1888 | (0331) 866 1889
Des Weiteren können Sie sich auch an die Hotline der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden:
Ausführliche Informationen zum Soforthilfeprogramm finden Sie außerdem in einem differenzierten Frage-Antwort-Katalog, den das MWAE auf seiner Homepage bereitgestellt hat: FAQ Soforthilfeprogramm