20.05.20

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat heute weitere Schritte zur Rückkehr in die normale Kindertagesbetreuung veranlasst. Um den Weg für die Ausweitung auf den eingeschränkten Regelbetrieb zu bereiten, ist nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen worden. Damit können ab der kommenden Woche wieder mehr Kinder in Krippen, Kitas, Horten sowie der Kindertagespflege im Landkreis betreut werden. Die schrittweise Öffnung erfolgt mit Blick auf das eingedämmte Infektionsgeschehen, die Einhaltung der Hygieneregeln und die vorhandenen Betreuungskapazitäten in den kommunalen Einrichtungen vor Ort.

Die sogenannte „Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie“ ermöglicht die Rückkehr von der derzeitigen Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb in zwei Stufen:

  • Zunächst werden ab Mittwoch, 27. Mai, neben den bereits in der Notbetreuung befindlichen Kindern auch Vorschulkinder zur Betreuung zugelassen. Sofern einzelne Kommunen und freie Träger die Ausweitung der Kindertagesbetreuung bereits ab Montag, 25. Mai, vollumfänglich umsetzen können, ist ihnen dies bereits gestattet.
  • Zudem können die Kindertagespflegestellen ab dem 27. Mai wieder uneingeschränkt ihre Tätigkeit aufnehmen. 
  • Ab dem 01. Juni steht dann allen Kindern wieder ein Anspruch auf Betreuung im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs im Umfang des Betreuungsvertrages zu.

Der Betrieb der Kindertagesbetreuung sowie der Kindertagespflege ist im Landkreis Dahme-Spreewald jedoch nur unter vorgeschriebenen Maßgaben zulässig. Zu diesen Bestimmungen zählt ein nach dem Infektionsschutzgesetz vorzulegender Hygieneplan, der bestimmte Desinfektions-, Reinigungs- und Lüftungsintervalle, Händehygiene sowie Husten- und Nies-Etikette und ein Betretungsverbot der Einrichtung für Personen mit Anzeichen einer Corona-Infektion vorgibt. Die Allgemeinverfügung legt zudem fest, dass beim Bringen und Abholen des Kindes in separierten Bereichen das Abstandsgebot von eineinhalb Metern einzuhalten und einrichtungsfremde Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung während ihres Aufenthalts in der Einrichtung zu tragen haben. Geregelt ist daneben, dass die Betreuung in festgelegten Gruppen durch stets dasselbe pädagogische Personal stattzufinden hat. Die einzelnen Gruppen sind jeweils in einem fest zugewiesenen Raum, der nicht anderweitig genutzt werden darf, zu betreuen ― dies soll eine Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten sicherstellen und so im Erkrankungsfall die Schließung der gesamten Kinderbetreuungseinrichtung verhindern. Die Gruppengrößen sind entsprechend den räumlichen Kapazitäten von den Einrichtungen festzulegen.

In der Gemeinde Schönefeld ist der Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb analog zu der vom Landkreis erlassenen Allgemeinverfügung geplant. Die konkrete Zeitschiene steht unter nachfolgendem Link zum Download bereit.

Zeitschiene zum Einstieg in die eingeschränkte Regelbetreuung in der Gemeinde Schönefeld

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