11.01.23

Die Gemeinde Schönefeld ist derzeit aufgefordert, eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen und Bewerbern für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe für die Amtszeit von 2024 bis 2028 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Königs Wusterhausen vorzulegen.

 

Erste eigeninitiierte Bewerbungen von interessierten Frauen und Männern, die am Amtsgericht Königs Wusterhausen oder am Landgericht Cottbus als ehrenamtliche Richter oder Richterinnen an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten, liegen bereits in der Wahlbehörde der Gemeinde Schönefeld vor. Noch werden aber weitere Interessenten für die ehrenamtliche Tätigkeit gesucht.

 

Wer diese interessante sowie anspruchsvolle Tätigkeit in der bevorstehenden Amtsperiode ausführen möchte, sollte jetzt die Gelegenheit nutzen und seine oder ihre Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 15. April 2023 bei der Wahlbehörde abgeben.

 

Bewerben kann sich jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger, der zu Beginn der Wahlperiode als ehrenamtliche Schöffin oder ehrenamtlicher Schöffe am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist und in Schönefeld wohnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, darf in der Vergangenheit nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein und darf kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig haben.

 

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und sich engagieren möchte, findet die Bewerbungsunterlagen als auch weiterführende Informationen auf der Internetseite der Gemeinde Schönefeld unter https://gemeinde-schoenefeld.de/rathaus-politik/politik/wahlen/schoeffenwahl-2023/

Die Bewerbungsunterlagen können auch mündlich per Telefon (030 536720-101) oder schriftlich per E-Mail (wahlen@gemeinde-schoenefeld.de) angefordert werden und werden anschließend zugesandt.

 

Für Rückfragen zur Tätigkeit als Vertreter des Volkes bei der Rechtsprechung stehen Herr Ziegler (030 / 536720-100) oder Frau Schiemann (030 / 536720-101) von der Wahlbehörde der Gemeinde Schönefeld gern zur Verfügung.

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