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Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat eine neue Allgemeinverfügung Quarantäne erlassen, die bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2 greift. Sie regelt die Absonderung und Gesundheitsbeobachtung von Personen, die entweder selbst mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert oder enge Kontakt- bzw. Verdachtspersonen sind.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 23. Dezember 2021, in Kraft und ist zunächst bis zum 22.Januar 2022 gültig.
Mit der Allgemeinverfügung soll die Umsetzung der Quarantäne für den beschriebenen Personenkreis vereinfacht werden. Danach tritt die Pflicht zur häuslichen Isolation bzw. Quarantäne ohne weitere Entscheidung des Gesundheitsamtes ein und zwar für
Von der Absonderung ausgenommen sind
Die Isolationszeit beginnt unverzüglich und endet für infizierte Personen frühestens nach 14 Tagen und bei Vorlage eines negativen Testergebnisses. Enge Kontaktpersonen müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Sie können diese bei Vorlage eines negativen PCR-Tests nach fünf bzw. eines Antigen-Schnelltests nach sieben Tagen vorzeitig beenden. Bei Verdachtspersonen endet die Quarantäne mit Vorlage eines negativen Tests, ist dieser positiv greift die 14-tägige Isolationspflicht.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zur Quarantäne-Regelung wurde im Amtsblatt 47/2021 veröffentlicht und ist hier nachzulesen:
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