Aufgrund der mittlerweile erfolgten Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kindertagesstätten endet zum 30.06.2020 die seit April 2020 ausgesetzte Zahlungspflicht für Elternbeiträge für alle Kinder, die Schönefelder Einrichtungen besuchen. Demnach sind ab dem Monat Juli 2020 Elternbeiträge und das Essensgeld wieder regulär zu zahlen.
Bei Vorliegen eines Sepa-Mandats werden die Abbuchungen wieder automatisch durch die Gemeinde Schönefeld vorgenommen. Jene Eltern, die die Beiträge selbst überweisen, werden gebeten, die Zahlung entsprechend des zuletzt erteilten Beitragsbescheids zu veranlassen.
Aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung ist im weiteren eine Neuberechnung der Elternbeiträge nötig. Das Gremium hatte am 10. Juni 2020 eine neue Elternbeitragsordnung verabschiedet, die zu deutlichen Entlastungen bei Schönefelder Familien führen wird. Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft.
Um die Elternbeiträge entsprechend neu berechnen zu können, ist es nötig, das tatsächlich verfügbare monatliche Haushaltseinkommen zu ermitteln. Dazu benötigt die Gemeindeverwaltung von allen Beitragspflichtigen Einkommensnachweise der letzten 3 Monate als auch eine Arbeitgeberbescheinigung.
Ein Informationsschreiben als auch ein Vordruck der Arbeitgeberbescheinigung stehen hier zum Download bereit.