18.08.22

Das Brandenburger Kabinett hat eine erneute Verlängerung der Coronavirus-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Neben der fortgeführten Masken- und Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bus und Bahn ist eine Testpflicht für Schüler*innen und Lehrkräfte vorgesehen, die bislang nicht immunisiert sind. Vorgeschrieben ist, das sich diese in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, die am Montag beginnt, dreimal testen. Und zwar am Montag, Mittwoch und Freitag (22.,24. und 26. August 2022). 

Es ist die mittlerweile Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung. Diese gilt nun zunächst bis zum 12. September 2022. 

> Fünfte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionschutz-Baismaßnahmenverordnung

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