03.11.21

Das Brandenburger Kabinett hat gestern beschlossen, die zuletzt verabschiedete Umgangsverordnung mit wenigen Änderungen bis einschließlich 30. November 2021 zu verlängern. Wichtigste Neuerung: Nicht immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, zum Beispiel Pflegekräfte in Pflegeheimen, müssen sich häufiger als bisher testen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 gilt die Testpflicht für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, an drei Tagen in der Woche, bei einer Inzidenz von einem Wert über 100 muss täglich getestet werden. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die tägliche Testpflicht auch für alle nicht immunisierten Beschäftigten in Einrichtungen, in denen aktuell ein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen vorliegt.

Eine weitere Änderung betrifft die 3G-Regelung. Diese greift aktuell, wenn in einer Stadt oder einem Landkreis an fünf hintereinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 35 bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten wird. Dann müssen Nicht-Geimpfte oder –Genesene als Zugangsvoraussetzung für den Besuch im Restaurant oder beim Friseur einen negativen Corona-Test vorlegen. Nach der neuen Umgangsverordnung gilt die Regelung jedoch nicht, wenn die Infektionszahlen auf einen Ausbruch in einem Pflegeheim oder einer Gemeinschaftseinrichtung zurückzuführen und klar eingrenzbar sind.

Als Beurteilungsmaßstab für die angeordneten Schutzmaßnahmen gelten weiter die Anzahl der stationär behandelten COVID-19-Patient*innen, die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen als auch die intensivmedizinische Kapazität. In Brandenburg liegen Hospitalisierungsinzidenz und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten aktuell im grünen Bereich. Bei der 7-Tage-Inzidenz zeigt die Ampel bei einem Wert knapp unter 130 derzeit gelb (Warnwert: 100 bis 200).

Die Landeregierung hat zudem angekündigt, sich bei signifikanten Veränderungen der Indikatoren über angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu beraten. Vorrangig kämen dabei Maßnahmen auf Grundlage der sogenannten 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) sowie eine Ausweitung der 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) auf weitere Lebensbereiche in Betracht.

Die Änderungsverordnung soll noch in dieser Woche in Kraft treten.

Pressemitteilung des Landes Brandenburg zur Corona-Umgangsverordnung_02.11.2021

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content