30.05.22

Nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung treten auch im Rathaus der Gemeinde Schönefeld weitere Lockerungen in Kraft. Ab sofort entfällt in den Räumen der Gemeindeverwaltung die Maskenpflicht. Besucher*innen werden aber weiterhin gebeten, verantwortungsbewusst zu agieren, Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegserkrankung, wie etwa Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen einen Besuch im Rathaus zu vermeiden.

Ab Mittwoch, 1. Juni 2022, tritt zudem bundesweit eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Diese war bereits am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen worden. Vom 1. Juni an muss bei der Einreise nach Deutschland kein Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus mehr erbracht werden. Auch die Testpflicht entfällt. Ausnahme bildet die Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten weiterhin strenge Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregeln. Aktuell ist allerdings kein Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Die Kategorie Hochrisikogebiet gibt es nicht mehr.

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