22.06.20

Im Land Brandenburg können ab sofort Sportarten wie Fußball, Rudern oder Volleyball von Kindern und Jugendlichen wieder in vollem Umfang betrieben werden. Das teilte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) nach Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (MSGIV) am Wochenende mit.

Laut der aktuell geltenden Umgangsverordnung ist auch bei sportlichen Aktivitäten weiterhin der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Diese Abstandsregelung gilt aber nicht im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, in den Kindertagesstätten und ab dem 25. Juni auch nicht mehr in den Schulen. Junge Menschen sollen sich altersgemäß Verhalten können. Der Infektionsschutz soll zwar beachtet werden, aber nur in dem Umfang, wie dies erwartet und praktisch realisiert werden kann. Eine starre Abstandsregelung passe hierzu nicht, hieß es.

Angebote der Sportvereine für junge Menschen sind Jugendarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Dort ist die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit ausdrücklich als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit genannt. Daraus folgt, dass sämtliche sportliche und bewegungsorientierte Angebote der Sportvereine nicht dem Abstandsgebot unterliegen, auch nicht auf Sportanlagen Jugendarbeit erfasst Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr.

 

 

 

 

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