Zur weiteren Reduzierung der Übertragungswege des Corona-Virus hat der Landkreis Dahme-Spreewald mit Wirkung zum 19. April 2020 eine Verfügung zur Verlängerung des Betriebsverbots von Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Danach wird die in der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 festgelegte Geltungsdauer des Betriebsverbots um eine Woche bis zum 26. April 2020 verlängert.
Außerdem widerruft der Landkreis die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten vom 12. März 2020. Hiernach durfte diese Personengruppe für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr keine Einrichtungen besuchen, in denen minderjährige Personen betreut werden, wie Kitas, Schulen, Horte und Heime. Das Betreten von Krankenhäusern, medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen war ebenfalls untersagt. Da das Robert Koch-Institut seit dem 10. April 2020 keine internationalen Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr ausweist, sind die Gründe, die zum Erlass der Allgemeinverfügung führten, nicht mehr gegeben.
Das ausführliche Amtsblatt des Landkreises lesen Sie hier.