22.06.21

Aufgrund der großen Hitze und Trockenheit und dem daraus resultierenden Wassermangel ist es derzeit in einigen Gebieten des Landkreises verboten, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat gestern eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Betroffen sind Eigentümer in Märkisch Heide, im Amt Unterspreewald, im Amt Lieberose/Oberspreewald, den Städten Lübben und Luckau sowie der Gemeinde Heideblick.

In den meisten Wasserläufen und Seen im Spreesystem und insbesondere im Spreewald wird das Wasser über Wehr- und Stauanlagen zurückgestaut, somit ist die Niedrigwassersituation nicht in jedem Fall augenscheinlich wahrzunehmen, erläutert die Behörde. Die Durchflüsse durch die Wasserläufe und Seen vermindern sich derzeit jedoch zunehmend.

Mit der Situation sind negativen Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers verbunden. Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden. Deshalb müssen Wasserentnahmen, die den Abfluss der Fließgewässer weiter verringern können, vorübergehend eingeschränkt bzw. unterbunden werden.

Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald vom 21.06.2021

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