Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beantragte Änderung der Flughafenentgelte für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg genehmigt. Der Bescheid wurde gestern an die FBB übergeben. Die aktualisierte Entgeltordnung soll ab dem 1. September 2022 gelten.
Die Änderung der Entgeltordnung betrifft die Regelungen zum lärmbezogenen Start- und Landeentgelt. Das lärmbezogene Entgelt wird für Luftfahrzeuge ab einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg erhoben. Bisher wurden die Flugzeuge dafür anhand ihres Typs in unterschiedliche Lärmklassen eingeteilt. Das Lärmentgelt wurde pauschal berechnet. Künftig erfolgt eine einzelfallbezogene Berechnung. Das Entgelt bemisst sich dann nach dem tatsächlich bei jedem einzelnen Start und jeder einzelnen Landung gemessenen Lärmpegel.
(Quelle: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH)