Bezüglich der Einwendungen zum Bau einer neuen Klärschlammverwertungsanlage am Klärwerk Wassermannsdorf wird es keinen Erörterungstermin geben. Das Landesamt für Umwelt hat den für den 9. März 2022 anberaumten Termin ersatzlos abgesagt. Das Amt bezieht sich dabei auf seinen Ermessensspielraum gemäß §10 Absatz 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Danach kann ein Erörterungstermin angesetzt werden, muss es aber nicht. Weitere Gründe für die Entscheidung nannte die Behörde nicht.
12.11.2021
Am Klärwerk Waßmannsdorf planen die Berliner Wasserbetriebe den Bau einer neuen Klärschlammverwertungsanlage. Für das Vorhaben wurde bereits eine erste Teilgenehmigung beantragt, die im Wesentlichen die Errichtung und Funktionsprüfung der Anlage umfasst. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung wird die Errichtung der Dampfkesselanlage als auch der Betrieb der kompletten Anlage sein. Darüber hinaus wurden eine wasserrechtliche Erlaubnis als auch die Zulassung eines vorzeitigen Beginns nach §8a BimSchG beantragt. Im September 2024 soll die neue Klärschlammverwertungsanlage in Betrieb gehen.
Ab der kommenden Woche werden Genehmigungsantrag und zugehörige Unterlagen öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Dokumente sind von Mittwoch, 17. November 2021, bis einschließlich Donnerstag, 16. Dezember 2021 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ für jedermann einsehbar.
Darüber hinaus wird im genannten Zeitraum der gesamte Antrag im Landesamt für Umwelt, in Cottbus, im Landkreis Dahme-Spreewald in Lübben als auch im Schönefelder Rathaus ausgelegt und kann dort ebenfalls während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie ist zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen für die Einsichtnahme eine vorherige Anmeldung nötig. In der Gemeinde Schönefeld können entsprechende Termine unter Tel. (030) 536720-0 oder per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de vereinbart werden.
Einwendungen müssen unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G02321 schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird gegebenenfalls ein Erörterungstermin anberaumt, bei dem denjenigen, die Einwände erhoben habe, Gelegenheit gegeben wird, diese gegenüber dem Antragsteller und der Genehmigungsbehörde zu erläutern. Der Erörterungstermin ist für den 9. März 2022 um 10 Uhr vorgesehen. Ersatzweise ist auch eine Online-Konsultation möglich. Die Entscheidung, wie mit den Einwendungen verfahren wird und ob es einen Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation gibt, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Weitere Einzelheiten zur Auslegung sind der entsprechenden Bekanntmachung der Landesbehörden zu entnehmen.
Bekanntmachung_Errichtung und Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage (KVA) in Schönefeld