Der Termin für die Kommunal- und Europawahl 2024 im Land Brandenburg rückt näher: Allerorten laufen die letzten Vorbereitungen für den bevorstehenden Wahlsonntag am 9. Juni. Dann sind auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönefeld aufgerufen, die Mitglieder der höchsten europäischen Volksvertretung, des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald, der Schönefelder Gemeindevertretung wie auch der Ortsbeiräte der Kommune zu wählen.
Bei den anstehenden Wahlen sind auch Jugendliche wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 9. Juni 2024, zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. In den postalisch zugestellten Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben (ggf. inklusive eines Hinweises auf die Barrierefreiheit), in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
Wahlbriefe, die noch nicht abgegeben oder per Post verschickt wurden, können auch noch am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Umschlag muss den unterschriebenen Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln enthalten. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anzahl der zu vergebenen Stimmen variiert von Wahl zu Wahl. Es ist folgendes zu beachten:
Wahl der Abgeordneten zum 10. Europäischen Parlament:
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber/innen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jede wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als eine Stimme abgegeben wird, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
Wahl des Kreistages, der Gemeindevertretung und Ortsbeiräte:
Jede wahlberechtigte Person kann für die jeweilige Wahl drei Stimmen vergeben.
Es können drei Kreuze hinter einem/einer Bewerber/in gemacht werden. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Bewerbende einer Partei oder Wählergruppe als auch Bewerbende verschiedener Wahlvorschläge aufgeteilt werden. In Summe dürfen aber nicht mehr als drei Stimmen vergeben werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
Die Auszählung der Briefwahlen für das Europäische Parlament und den Kreistag erfolgen direkt beim Landkreis Dahme-Spreewald. Hierzu werden 71 Briefwahlvorstände gebildet. Davon sind 25 für die Auszählung der Europawahl und 46 zur Auszählung der Wahl zum Kreistag eingeteilt. Die Auszählungen finden am Verwaltungsstandort im Beethovenweg in Lübben und am Verwaltungsstandort Brückenstraße in Königs Wusterhausen statt. Die Räumlichkeiten des Oberstufenzentrums in Königs Wusterhausen (Brückenstraße) und Oberstufenzentrums in Lübben (Beethovenweg) werden ebenso zur Auszählung der Briefwahlen genutzt.
Die Wahlergebnisse werden am Wahlabend auf verschiedenen Internetplattformen bereitgestellt. So etwa auf der Webseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/wahlen .sowie der Webseite des Landeswahlleiters des Landes Brandenburg unter www.wahlen.brandenburg.de.
Eine Verlinkung wird auch über die Wahl-Webseite der Gemeinde Schönefeld erfolgen.
Das endgültige Wahlergebnis zur Europawahl im Landkreis wird vom Kreiswahlausschuss Dahme-Spreewald in seiner nächsten Sitzung am 20. Juni 2024, 15:00 Uhr offiziell festgestellt. Die Feststellung zum endgültigen Ergebnis der Kreistagswahl erfolgt dann am 20. Juni 2024, um 16:30 Uhr. Beide Sitzungen finden im Kreistagssaal Lübben, Reutergasse 12, 15907 Lübben statt.
(Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Dahme-Spreewald / sos)