Die Gemeinde lässt derzeit ihren Lärmaktionsplan für den Teilaspekt Hauptverkehrsstraßen überarbeiten. Für diesen ist für den 12.03.2024, um 18.00 Uhr, im Brandenburg-Saal des Rathauses Schönefeld eine Informationsveranstaltung geplant.
Zudem erfolgt eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans (Teil Hauptverkehrsstraßen) im Zeitraum vom 11.03.2024 bis 29.03.2024 im Rathaus sowie online auf der Website der Gemeinde Schönefeld. Hinweise durch die Öffentlichkeit können an bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de gerichtet werden.
Gemäß Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union sind alle fünf Jahre Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. Dort, wo Lärmprobleme festgestellt wurden, sind durch die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne zu erarbeiten.
Für Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken ist seit 01.01.2015 das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Die Lärmaktionsplanung am Flughafen BER erfolgt durch eine Arbeitsgruppe aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und den Flughafenumlandgemeinden. Diese beiden Teilaspekte sind jedoch nicht Gegenstand der oben genannten Informationsveranstaltung. (jm)