24.05.22

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht richtete, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen. Das Bundesverfassungsgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschwerdeführenden weder in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG noch in der in Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit verletzt sind. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, seien sie verfassungs-rechtlich gerechtfertigt.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.05.2022

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content