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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht richtete, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen. Das Bundesverfassungsgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschwerdeführenden weder in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG noch in der in Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit verletzt sind. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, seien sie verfassungs-rechtlich gerechtfertigt.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.05.2022
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