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Das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat seinen Infoflyer zum Thema „Holzfeuer im Freien“ aktualisiert. In dem Flyer sind kompakt auf zwei DINA4-Seiten alle Regelungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Feuerstellen zusammengefasst.
Grundsätzlich sind kleine Holzfeuer nur bis zu einer Höhe von maximal einem Meter zulässig. Für alle anderen, etwa Osterfeuer, wird eine behördliche Ausnahme vom Verbrennungsverbot benötigt. Neben der Höhe des Feuers sind weitere Regeln zu beachten. So sollte nur naturbelassenes, trockenes Holz verwendet werden. Die Feuerstelle muss zudem einen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien haben, auch sollte ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen angelegt werden. Feuer im Wald oder in Waldnähe sind verboten. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuer umgehend zu löschen. Dabei ist das Feuer so lange zu beaufsichtigen, bis die Glut erlischt. Beschweren sich die Nachbarn, weil sie sich durch Rauchentwicklung belästigt fühlen, greift das Brennverbot. Auch hier muss reagiert und das Feuer gelöscht werden.
Das private Verbrennen von Gartenabfällen ist generell nicht gestattet.
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