29.02.24

Am 2.  Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz von so genannten Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um. Es verpflichtet öffentliche Behörden zur Einrichtung einer internen Meldestelle, die hinweisgebenden Personen die Möglichkeit einräumt, Fehlverhalten von natürlichen oder juristischen Personen bzw. festgestellte Verstöße gegen Rechtsvorschriften offenzulegen und in geschütztem Rahmen zu äußern, ohne Benachteiligungen fürchten zu müssen.

 

Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Schönefeld eine neue Webseite „Hinweise und Beschwerden“ eingerichtet, die über die Schnellzugriffe auf der Startseite unterhalb des Gemeindeprofils zu erreichen ist. Über ein dort hinterlegtes Formular (Button „Fehlverhalten und Verstöße“) können in der Gemeinde Schönefeld Beschäftigte als auch alle anderen Personen Verstöße melden, die von Mitarbeitenden des Rathauses, der zugehörigen Einrichtungen oder externen Dienstleistern begangen wurden. Dies können sowohl Gesetzesverletzungen als auch Verstöße gegen interne Vorschriften sein.

 

In die neue Seite sind auch der Mängel- und der Müllmelder als bereits bestehende Meldeplattformen integriert.

 

(sos)

 

 

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