27.04.22

Das Finanzamt Königs Wusterhausen wird alle Grundstückseigentümer in Kürze per öffentlicher Bekanntmachung auffordern, eine Feststellungserklärung für die Bemessung der Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 01. Januar 2022.

Was genau zu tun ist, erfahren Sie auf grundsteuer.brandenburg.de.

Die Feststellungserklärungen müssen vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt über die Steuer-Onlineplattform ELSTER übermittelt werden. Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies bald beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt.

Eine persönliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung wird nicht erfolgen. Es wird lediglich eine öffentliche Bekanntmachung geben.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Schönefelder Gemeindeverwaltung gern unter Tel. (030) 536720-310 oder per Mail unter steuern@gemeinde-schoenefeld.de zur Verfügung.

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