23.09.21

In der Gemeinde Schönefeld wird es auch in diesem Jahr keine Advents- und Weihnachtsfeiern geben, zumindest nicht in öffentlichen, gemeindeeigenen Räumen und Gebäuden. Angesichts der anhaltenden Pandemielage haben sich die Gemeindevertreter in ihrer gestrigen Sitzung mehrheitlich dafür ausgesprochen, der von Bürgermeister Christian Hentschel vorgeschlagenen Linie zu folgen, bis auf Weiteres keine öffentlichen Veranstaltungen in Gebäuden der Gemeinde Schönefeld zuzulassen als auch keine öffentlichen Veranstaltungen zu finanzieren. Im Freien sollen Veranstaltungen aber bei Vorlage und Einhaltung eines Hygienekonzepts möglich sein. Zudem soll geprüft werden, ob bei Veranstaltungen im Freien in Ausnahmefällen beispielsweise auf Technik oder die Stromversorgung in Gebäuden zurückgegriffen werden kann.

Darüber hinaus fassten die Gemeindevertreter gestern Abend zwei Beschlüsse, die Einfluss auf die künftige bauliche Entwicklung der Gemeinde haben. So beschloss das Gremium die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Agri-Photovoltaik-Anlage in Selchow. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Solaranlage nebst landwirtschaftlicher Nutzung geschaffen werden. Ziel ist es zudem, durch eine geänderte Nutzung der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen das Gefahrenpotenzial durch Vogelschlag im Bereich des Flughafens BER zu reduzieren. Im Rahmen des Verfahrens soll zudem eine Umweltprüfung durchgeführt werden, die sowohl die Auswirkungen der geplanten Anlage auf Natur und Landwirtschaft als auch die vorhandenen und zu erwartenden Lärmimmissionen untersucht (weiterführende Informationen siehe Pressemitteilung 26_21).

Weg für Gymnasiums-Neubau geebnet

Daneben beschlossen die Gemeindevertreter, den Umgriff des Bebauungsplanes 15/19 „Planstraße E – Verlegung 220 kV-Trasse“ im Schönefelder Norden zu ändern. Entsprechend des Beschlusses wird dieser um ein etwa 20.000 Quadratmeter großes Grundstück erweitert. Hintergrund sind Pläne des Landkreises Dahme-Spreewald für ein neues fünfzügiges bilinguales Gymnasium, das auf der an die Planstraße grenzenden Fläche entstehen soll. Entsprechend des Schulentwicklungsplanes soll es bereits zum Schuljahr 2025/26 an den Start gehen und das Interimsgymnasium in der Pestalozzistraße ersetzen. Das gemeindeeigene Gebäude soll dann für eine Grund- oder Oberschule genutzt werden.

Die Planstraße E dient der Umverlegung einer 220-kV-Leitung. Die Trasse soll entsprechend der Achse E des städtebaulichen Strukturkonzeptes unterirdisch verlegt werden. Bisher überspannt die Leitung das Entwicklungsgebiet Schönefeld-Nord diagonal und schränkt damit wesentliche Bereiche des Areals in der baulichen Entwicklung erheblich ein. Das Plangebiet ist Bestandteil einer rund 170 Hektar großen Fläche im Schönefelder Norden, für die die Gemeinde einen städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenwettbewerb beschlossen hatte. Das geplante Gymnasium soll als feste Bindung in den Wettbewerb integriert werden.

Bauprojekt in Wehrmathen auf Eis gelegt

Noch keine Einigung konnte hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Bauflächen im Wohngebiet „Wehrmathen“ in Schönefeld-Nord erzielt werden. Der Investor hatte den Gemeindevertretern Befreiungsanträge für die Baufelder C und D des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 „Wehrmathen“ vorgelegt. Nachdem sich nach einer angeregten Diskussion jedoch abzeichnete, dass es keine Mehrheit für den Beschlussvorschlag geben wird, zog Bürgermeister Christian Hentschel die Vorlage zunächst zurück. Die aufgekommenen Fragen sollen nun im Rahmen einer Sondersitzung oder Klausurtagung noch einmal eingehender geprüft und beantwortet werden. Auch sollen die ebenfalls zu den Plänen gehörenden Baufelder A und B einbezogen werden.

Die Planungen für das Wohngebiet „Wehrmathen“ bestehen bereits seit Mitte der 1990er Jahre, als in der Gemeinde Schönefeld ein hoher und dringender Bedarf an Wohnraum bestand. Um dem Siedlungsdruck gerecht zu werden, ermöglichte die Gemeinde im Plangebiet zwischen nördlicher Bahntrasse, Berliner Stadtgrenze und Altglienicker Chaussee den Bau von Geschosswohnungen mit bis zu sechs Vollgeschossen. Die Bayerische Städte- und Wohnungsbau GmbH München erstellte dazu zwei Vorhaben- und Erschließungspläne („Wehrmathen Nr.2“ und „Wehrmathen Nr.3“). Der hier in Rede stehende VEP Nr. 2 ist am 3. Juni 1998 in Kraft getreten. Die Bebauung der Baufelder erfolgte bisher jedoch nur zu 50 Prozent.

Im Jahr 2019 trat der Vorhabenträger mit dem Wunsch an die Gemeinde heran, nunmehr auch die übrigen Flächen zu bebauen. Die Planungen wurden im Bauausschuss vorgestellt und auf dessen Anregung vom Vorhabenträger an die neuen Anforderungen, etwa bezüglich der Anlage von Spiel- und Stellplätzen, der Regenentwässerung als auch des Schallschutzes, angepasst. Zudem wurde ein Mobilitätskonzept erstellt. Weitere Anpassungen betreffen die Grund- als auch Geschossflächen. Den Gemeindevertretern gehen die Änderungen aber größtenteils nicht weit genug. Sorgen bereitet vor allem auch der zu erwartende Verkehr, den das rund 500 Wohnungen umfassende Bauprojekt mit sich brächte, als auch die ohnehin schon im Ort fehlende soziale Infrastruktur. Bedarf bestehe an mindestens einer neuen Kita. Bevor die Gemeindevertretung zustimmen könnte, müssten vor allem diese Fragen eindeutig geregelt sein, hieß es.

 

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