07.01.22

Aufgrund steigender Fallzahlen der Geflügelpest bei Wildvögeln und in der Nutztierhaltung hat der Landkreis Dahme-Spreewald auf Erlass des Landes für mehrere Gebiete und Gemeinden eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Die Restriktionszonen wurden im Amtsblatt 01-2022 veröffentlicht. Das Gebiet Nordwest umfasst dabei die Gemeinden Bestensee, Groß Köris, Mittenwalde und Königs Wusterhausen. Die Gemeinde Schönefeld ist derzeit nicht betroffen.

Die Maßnahmen sollen dabei helfen, die Pest einzudämmen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Bei dem derzeitigen Geflügelpest-Geschehen handelt es sich um den größten Seuchenzug in der bisherigen Geschichte. Seit Sommer 2021 wurden immer wieder infizierte Wildvögel festgestellt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass das Virus heimisch geworden ist und die für Geflügel gefährlichen Virusvarianten nun endemisch sind.

Für an die Freilandhaltung gewöhntes Geflügel kann die Aufstallung über mehrere Wochen und Monate zu nicht unerheblichem Stress für die Tiere führen. Mit der Folge, dass sie weniger Eier legen oder Verhaltensauffälligkeiten wie Federpicken zeigen. Die Veterinärbehörde rät daher Geflügelhaltern zum Schutz ihrer Tiere, langfristige Lösungen anzugehen. So können etwa technische Lösungen, wie ein Anbau von großzügig angelegten, hellen Kaltscharräumen oder wechselnde Beschäftigungsmöglichkeiten mit Pickblöcken oder Sandbademöglichkeiten helfen, dass Tierleid durch die Aufstallung zu minimieren und mehr Wohlbefinden für die Tiere zu ermöglichen.

Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald sofort zu melden. Dies ist telefonisch unter (03546) 20-1613, per Fax (03546) 20-1663 oder E-Mail an veterinaeramt@dahme-spreewald.de möglich.

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