Zum 1. Januar 2021 haben sich die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises erhöht. Grund sind die gestiegenen Sach- und Personalkosten in den kommunalen Behörden. Ein entsprechender Beschluss zur Gebührenerhöhung war vom Bundeskabinett bereits Ende August gefasst worden.
Die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises steigen um fast 30 Prozent. Anstatt bisher 28,80 Euro sind ab sofort 37,00 Euro zu zahlen. Dies gilt für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Für Personen, die jünger als 24 Jahre sind, kostet der Personalausweis weiterhin 22,80 Euro, ein vorläufiger Personalausweis 10 Euro.
Änderungen gab es auch beim Kinderreisepass. Dieser kostet 13,00 Euro und ist nur noch ein Jahr gültig. Bisher waren es sechs Jahre. Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Wer eine Führerschein-Prüfung machen will, muss für die Zulassung vorab einen Antrag ans Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schönefeld oder das zuständige Straßenverkehrsamt in Königs Wusterhausen stellen. Die dafür zu zahlenden Gebühren richten sich nach der jeweiligen Fahrzeugklasse. Auch hier gab es Anpassungen. Für die Klassen A, A1,A2, B und BE kostet der Antrag seit Jahresanfang 49,54 Euro (alt: 43,40 Euro). Gleiches gilt für die Klasse B17 (Prüfstelle DEKRA). Pro Begleitperson kommen noch einmal 7,50 Euro hinzu. Die Gebühr für den Antrag für die Klasse B17 (Prüfstelle TÜV) hat hat sich um 8,04 Euro auf 59,54 Euro erhöht. Pro Begleitperson werden auch hier zusätzlich 7,50 Euro fällig.
Hinweis: Aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen sind die Öffnungszeiten des Schönefelder Rathauses und somit auch des Einwohnermeldeamtes ausgesetzt. In dringenden Angelegenheiten nutzen Sie bitte die Möglichkeit, die MitarbeiterInnen des Einwohnermeldeamtes per Mail zu kontaktieren: einwohnermeldeamt@gemeinde-schoenefeld.de. Sofern notwendig, vereinbaren diese mit Ihnen einen individuellen Termin.