Bund und Länder stellen im Jahr 2021 für die Härtefallhilfen weitere Mittel zur Verfügung. Insgesamt stehen 1,5 Milliarden Euro bereit. Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen und Selbständige, bei denen die Corona-Hilfen des Bundes und der Länder, wie etwa die Überbrückungs-, November- oder Dezember-Hilfe, nicht greifen. Die Mittel sind bis zum 15. Dezember 2021 abrufbar.
Anträge auf Härtefallhilfe können in allen Ländern gestellt werden. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, für den die Mittel bewilligt werden können, treffen die Länder in Eigenregie. Die Einschätzung erfolgt nach so genannten Billigkeitsgesichtspunkten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Grundsätzlich sollen mit der Härtefallhilfe solche Härten abgemildert werden, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige, die eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte erlitten haben. Diese liegt insbesondere vor, wenn Unternehmen außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen.
Als Unternehmen gilt dabei jede rechtlich selbständige Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist (inklusive gemeinnützigen Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereinen). Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden, Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder inländischen Sitz sowie öffentliche Unternehmen.
Die Beantragung der Härtefallhilfe kann nicht selbst übernommen werden, sondern muss durch prüfende Dritte, etwa durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer, erfolgen. Die Höhe der Förderung hängt von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Bewilligung der Mittel muss beihilferechtskonform erfolgen.
Weitere Informationen zur Antragstellung sowie allgemeine und länderspezifische Informationen finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie unter www.haertefallhilfen.de.