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Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen und der sich verbreitenden Omikron-Subvariante BA.5 hat das Brandenburger Kabinett gestern beschlossen, die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ein weiteres Mal zu verlängern. Diese gilt nun bis einschließlich 16. August 2022. Demnach muss im Land Brandenburg weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Bussen und Bahnen eine Maske getragen werden. Zudem gilt für Beschäftigte in Krankenhäusern und weiteren medizinischen oder Pflege-Einrichtungen eine Testpflicht.
Mehr dazu ist beigefügter Pressemitteilung des Brandenburger Gesundheitsministeriums zu entnehmen:
> Pressemitteilung zur Verlängerung der Corona-Verordnung vom 19.07.2022
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