04.01.21

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat allen rund 220 Rettungsdienstmitarbeiter*innen in den zwölf Rettungswachen des Landkreises Dahme-Spreewald für das Jahr 2020 eine tarifunabhängige und steuerfreie Corona-Sonderprämie von bis zu 600 Euro zugesichert. Die Überweisung erfolgt voraussichtlich mit dem Januar-Gehalt.

Anlass bildete ein im vergangenen Herbst zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Tarifgemeinschaft im DRK-Landesverband geschlossener Tarifvertrag für die Beschäftigten im DRK-Rettungsdienst in Brandenburg, der eine entsprechende Zahlung enthält.

Leistungserbringer für den Rettungsdienst im Landkreis Dahme-Spreewald ist die Johanniter Unfall-Hilfe (JUH). Das Personal der JUH unterliegt jedoch nicht den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD) und der Gewerkschaft ver.di, sondern den tariflichen Regelungen der Arbeitsvertragsrichtlinien der Johanniter (AVR-J). Folglich haben die hiesigen Rettungsdienstmitarbeiter*innen keinen Anspruch auf die von der Gewerkschaft erwirkte Sonderzahlung und wären leer ausgegangen.

Dem Landkreis als Träger des Rettungsdienstes ist es jedoch ein Anliegen, die hohe Einsatzbereitschaft und die geleistete Arbeit seiner Beschäftigten im Rettungswesen ebenfalls entsprechend zu würdigen. Die Kreisverwaltung hatte der JUH daher die Auszahlung der Corona-Prämie entsprechend der Gewerkschaftsvorgaben vorgeschlagen, sofern in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Johanniter die Gewährung einer Sonderprämie nicht vorgesehen ist.

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