19.04.21

Ab heute gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine nächtliche Ausgangssperre. Von 22 bis 5 Uhr darf die häusliche Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Aktuell gilt dies auch für den Landkreis Dahme-Spreewald. Hier hatte die nach Ostern verhängte Notbremse aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen noch einmal bis zum 25. April 2021 verlängert werden müssen.

Sobald in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, müssen dort Kitas schließen und Grundschulen wieder in den Distanzunterricht wechseln; eine umfassende Notbetreuung wird gewährleistet. Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dass vollständig Geimpfte ab dem 14. Tag nach der letzten Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt werden.

Das Brandenburger Kabinett hatte die Regelungen angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen. Die geänderte Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2021. 

Brandenburg hat damit der Entscheidung des Bundestages vorgegriffen, der am Mittwoch abschließend über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes berät. Ziel ist es, die so genannte Notbremse, die bei einer anhaltenden Inzidenz von über 100 greift, bundesweit einheitlich zu regeln. Auch die nächtliche Ausgangssperre und die Schul- bzw. Kita-Schließung ab einer Inzidenz von 200 gehören zum dort verhandelten Maßnahmenpaket.

 

 

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