Angesichts wieder steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung die Brandenburger Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mit kleinen Anpassungen bis zum 4. September verlängert. Das betrifft die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung. So wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und Horten wie angekündigt in die Umgangsverordnung aufgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Unterrichtsräume.
Neu sind zudem Ausnahmen vom Abstandsgebot im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Voraussetzung dafür sind feste Lerngruppen sowie die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In der Großveranstaltungsverbotsverordnung, die noch bis zum 31. Oktober gilt, wird eine Ausnahmemöglichkeit für Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden aufgenommen.
„Die aktuelle Entwicklung zeigt: Das Virus ist noch da. Wir sind noch in der Pandemie. Und sie wird uns weiter begleiten. Deshalb bleiben unsere Festlegungen der Umgangsverordnung weitgehend bestehen – auch, wenn die Infektionszahlen in Brandenburg moderat sind“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke.
Zentraler Kern aller Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektionen bleiben die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. So ist jede Person weiter aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten. Dazu zählen besonders regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Husten und Niesen am besten in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge, Vermeiden von physischen Kontakten wie Händeschütteln und Umarmungen bei Begrüßung oder Verabschiedung, regelmäßiges Lüften aller Aufenthaltsräume, Abstand halten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Einrichtungen, Geschäften sowie Bus und Bahn.