06.01.21

Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis Ende Januar verlängert. Das haben gestern Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschef*innen der Länder in ihrem ersten virtuellen Treffen des neuen Jahres beschlossen. Private Zusammenkünfte werden weiter begrenzt. Bei regional hohen Inzidenzen soll zudem der Bewegungsradius eingeschränkt werden. Ziel sei es, die 7-Tage-Inzidenz auf weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, hieß es.

In Erweiterung der bisher geltenden Begrenzungen sollen private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit nur noch maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet werden. Für Landkreise, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten, werden die Bundesländer weitere Maßnahmen ergreifen. Vorgesehen ist, den Bewegungsradius um den Wohnort auf 15 Kilometer einzuschränken. Das persönliche Umfeld in weiterer Entfernung verlassen darf nur, wer einen triftigen Grund vorweisen kann. Tagestouristische Ausflüge gehörten explizit nicht dazu, teilte die Bundesregierung mit.

Bei Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland wird neben der 10-tägigen Quarantäne eine Testpflicht eingeführt. Einreisende müssen sich entweder binnen 48 Stunden vor der Anreise oder unmittelbar nach der Einreise auf das Corona-Virus testen lassen. Insgesamt seien Reisen in Risikogebiete aber ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden.

Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen habe weiter höchste Bedeutung für die Bildung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dennoch müssten auch die bereits ergriffenen Maßnahmen in diesem Bereich bis Ende Januar verlängert werden. Derzeit ist an den Schulen der Präsenzunterricht weitestgehend ausgesetzt, die Schüler*innen werden im Homeschooling unterrichtet. Arbeitgeber*innen werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Zur Entlastung der Eltern will die Bundesregierung gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird.

Bund und Länder kündigten darüber hinaus eine Initiative an, um Freiwillige für die Durchführung von umfangreichen Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen zu gewinnen. Zudem soll bis spätestens Mitte Februar allen Bewohner*innen in stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden. Um insgesamt für die angelaufenen Impfungen ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort sicherzustellen, will der Bund den Ländern auf Grundlage der Meldungen der Impfstoff-Hersteller verlässliche Lieferzeiten übermitteln. Es werde noch im I. Quartal 2021 mit der Zulassung weiterer Impfstoffe gerechnet, so dass in der Folge weitere Impfdosen ausgeliefert werden könnten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Länder werden sich voraussichtlich am 25. Januar 2021 erneut zur Lage und neue Maßnahmen ab dem 1. Februar 2021 beraten.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke hat den gestern gefassten Beschluss von Kanzlerin und Ministerpräsidentenkonferenz begrüßt. Das Brandenburger Kabinett werde sich heute in einer informellen Telefonkonferenz mit den Ergebnissen befassen. Ein entsprechender Beschluss zur neuen Brandenburger Eindämmungsverordnung wird voraussichtlich am kommenden Freitag gefasst.

Beschluss Videoschaltkonferenz 5. Januar 2021

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