07.01.22

Angesichts einer möglicherweise bevorstehenden Omikron-Welle haben Bundkanzler Olaf Scholz und die Chef*innen der Länder heute Nachmittag über Änderungen bzw. Verschärfungen der bestehenden Corona-Regeln beraten. Bei der Videokonferenz ging es vor allem um die Quarantäne-Verordnung als auch weitere Kontaktbeschränkungen.

Nach dem am Abend gefassten Beschluss soll die allgemeine Quarantäne-Dauer von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen von Infizierten, die geboostert sind, sollen gar nicht zu Hause bleiben müssen. Dies gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Alle übrigen Personen können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist ein PCR-Test Pflicht. Schüler*innen oder Kita-Kinder, die nicht selbst infiziert sind und sich als Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, können diese bereits nach fünf Tagen verlassen, wenn sie einen entsprechenden negativen Test vorweisen können.

Daneben sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen fortgeführt, teils verschärft werden. So gelten weiter Personenobergrenzen von bis zu 10 Anwesenden bei Treffen von Geimpften und Genesenen, Ungeimpfte dürfen sich nur mit Angehörigen des eigenen  Haushalts und zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Auch haben sie weiterhin keinen Zugang zu Geschäften und Einkaufscentern sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Der Zutritt zur Gastronomie soll nur noch bei Anwendung der 2G Plus-Regel möglich sein. Das heißt, es dürfen nur Geimpfte und Genesene rein, die neben ihrem Impfnachweis einen negativen Corona-Test benötigen. Geboosterte sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier reicht der Nachweis der Auffrischungsimpfung. Clubs und Diskotheken sollen vorerst geschlossen bleiben.

Für das Einkaufen in Geschäften oder Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird zudem die Verwendung von FFP2-Masken empfohlen.

Neben den beschlossenen Corona-Maßnahmen werde auch die Impfkampagne fortgesetzt. Allen Menschen, die bereits zweimal geimpft sind, soll zeitnah eine Booster-Impfung angeboten werden. Auch eine allgemeine  Impfpflicht wird weiter forciert.

Das Brandenburger Kabinett wird in der kommenden Woche über eine Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung beraten. Die zuletzt verabschiedete gilt noch bis zum 19. Januar 2022. Der Bundeskanzler und die Regierungschef*innen der Länder wollen am 24. Januar 2022 erneut zur Lage beraten.

Der Beschluss in vollem Wortlaut steht hier zur Ansicht bzw. Download bereit:

Beschluss Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Länderchef*innen_07. Januar 2022

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