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Ab heute sind Corona-Schnelltests in den Testzentren und Apotheken nicht mehr für alle kostenlos. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Coronavirus-Testverordnung erlassen, die einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Risikogruppen vorsieht. Wer zu einer Veranstaltung geht, die mit einem hohen Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus behaftet ist, wie etwa dem Besuch eines Konzertes oder Theaters, kann ebenfalls noch einen Test bekommen, muss aber 3 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Gleiches gilt, wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt. Patient*innen, die Symptome haben, wird geraten, zum Arzt zu gehen und sich dort testen zu lassen.
Anspruch auf kostenlose Tests haben weiterhin folgende Gruppen:
Mitarbeiter*innen von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu den Covid-19-Tests beantwortet das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite. Hier wird auch ausgeführt, welche Nachweise für die Inanspruchnahme eines kostenlosen Tests zu erbringen sind:
Die dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 29.06.2022 ist hier nachzulesen:
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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