Voraussichtlich am morgigen Dienstag wird sich das Brandenburger Kabinett mit dem in der vergangenen Woche gefassten Bund-Länder-Beschluss und einer weiteren Verschärfung der Corona-Maßnahmen befassen. Wie Ministerpräsident Dietmar Woidke bereits im Anschluss an das Treffen ankündigte, werde die aktuelle Verordnung des Landes Brandenburg entsprechend angepasst und an einigen Stellen nachgeschärft. Allerdings sind mit dem in der jüngsten Eindämmungsverordnung bereits verankerten Lockdown für Ungeimpfte und der Ausweitung der G2-Regel auf den Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie sowie der Maskenpflicht an Schulen bereits wesentliche Punkte des Beschlusses in Brandenburg umgesetzt.
Anpassungen könnte es bei den Kontaktbeschränkungen geben. Nach dem Bund-Länder-Beschluss sollen private Zusammenkünfte auf einen Haushalt zuzüglich zwei Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt werden, sobald nur eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person daran teilnimmt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind davon ausgenommen. Bisher dürfen sich bis zu fünf Personen treffen, Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis 12 nicht mitgezählt.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von einem Wert über 350 gelten voraussichtlich zudem künftig Obergrenzen für private Feiern von Geimpften und Genesenen (innen 50, außen 200), Clubs und Diskotheken müssten ab dieser Inzidenz komplett schließen. Begrenzungen für das Publikum soll es ferner bei überregionalen Sport-, Kultur und anderen Großveranstaltungen geben.
Die neue Eindämmungsverordnung muss spätestens am kommenden Donnerstag, 16. Dezember 2021, in Kraft treten. Einen Tag zuvor läuft die aktuelle Verordnung vom 23. November 2021 aus.