23.06.22

Angesichts wieder steigender Corona-Infektionszahlen hat das Brandenburger Kabinett die am 3. April 2022 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ein weiteres Mal verlängert. Diese gilt nun bis einschließlich 20. Juli 2022.

Somit gelten in Brandenburg auch weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eine allgemeine Maskenpflicht als auch eine Testpflicht für Beschäftigte. Auch in Bussen und Bahnen müssen Fahrgäste weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Schüler*innen bzw. Kinder bis zum 14. Lebensjahr können alternativ auch auf eine OP-Maske zurückgreifen. Gleiches gilt für das Kontroll- und Servicepersonal.

Darüber hinaus wird auf Bundesebene über eine Abschaffung der bislang kostenlosen Bürgertests diskutiert. Die Verordnung läuft zum 30. Juni 2022 aus. Nach einem Vorschlag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen ab Juli Tests nur noch für bestimmte Gruppen bezahlt werden, darunter Patient*innen mit Symptomen, Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie besonders schutzwürdige Personen. Über die Neuregelung, die im Rahmen einer so genannten „Herbststrategie“ beschlossen werden soll, beraten derzeit die Gesundheitsminister*innen der Länder auf ihrer zweitägigen Konferenz in Magdeburg. Kommunale Spitzenverbände und Patientenschutzorganisationen hatten die vorgesehene Streichung der kostenlosen Schnelltests zuvor teils scharf kritisiert. Die Tests seien ein wichtiges Frühwarnsystem und würden dazu beitragen in der Pandemie den Überblick zu behalten, hieß es.

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