Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen die „Bundesnotbremse“ und die zeitweise verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen richteten.
Die Beschränkungen waren Bestandteil eines Schutzkonzeptes, das in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems diente, heißt es in einer dazu veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts.
Zwar hätten die Maßnahmen in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, dennoch seien sie angesichts der äußersten Gefahrenlage der Pandemie verhältnismäßig gewesen, urteilten die Verfassungsrichter.
Zudem bestätigte das Gericht die im Rahmen der „Bundesnotbremse“ erfolgten Schulschließungen. Das Gericht verwies darauf, dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung der „Bundesbremse“ Ende April 2021 die Impfkampagne gerade erst begonnen hatte. Dem Eingriff in das Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung standen infolge des dynamischen Infektionsgeschehens überragende Gemeinwohlbelange gegenüber, heißt es.
Zudem waren die Schulschließungen auf einen kurzen Zeitraum von gut zwei Monaten befristet. Damit sei gewährleistet gewesen, dass die schwerwiegenden Belastungen nicht über einen Zeitpunkt hinaus gelten, zu dem der Schutz von Leben und Gesundheit seine Dringlichkeit verlieren könnte, etwa in Folge des Impffortschritts.
Die Urteile des Gerichts könnten Auswirkungen auf den für heute anberaumten Bund-Länder-Gipfel haben. Heute Mittag wird sich Noch-Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsident*innen der Länder zur Corona-Lage und möglichen weiteren Maßnahmen beraten. An der Sitzung nimmt auch Merkels wahrscheinlicher Nachfolger Olaf Scholz teil.