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Das Brandenburger Kabinett hat am gestrigen Freitag entschieden, die bestehenden Kontaktbeschränkungen beizubehalten und den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitgehend um drei Wochen bis zum 7. März zu verlängern. Damit setzt Brandenburg die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Mittwoch in Landesrecht um.
Zugleich wurden erste vorsichtige Lockerungen beschlossen. So sollen etwa die Grundschüler ab dem 22. Februar 2021 im Wechselmodell in die Schulen zurückkehren, ab dem 1. März 2021 dürfen Friseurbetriebe wieder öffnen.
Die aktualisierte Verordnung tritt am kommenden Montag, 15. Februar 2021, in Kraft.
Damit gilt:
Bund und Länder wollen am 3. März 2021 erneut zusammenkommen und über die Situation beraten. Bis dahin sollen Perspektiven für weitere Lockerungen erarbeitet werden. Der nächste Öffnungsschritt soll bei einer stabilen Inzidenz von höchsten 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen den Einzelhandel sowie Museen und Galerien umfassen.
Pressemitteilung der Brandenburger Staatskanzlei vom 12.02.2021
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