Aktuell finden im Landkreis Dahme-Spreewald sowie deutschlandweit die Befragungen für den Zensus 2022 statt. Das Verfahren ist zweigeteilt und wird sowohl vom Landkreis Dahme-Spreewald als auch vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg durchgeführt. Rückfragen sind bitte ausschließlich an diese beiden Stellen zu richten.
Der Landkreis Dahme-Spreewald führt in den nächsten Wochen persönliche Haushaltsbefragungen durch. Hierzu erhalten ausgewählte Anschriften ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie einen Informationsflyer von der Zensus Erhebungsstelle des Landkreises. Zum vereinbarten Zeitpunkt besucht eine Interviewerin bzw. ein Interviewer den Haushalt unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich ausweisen. In einem kurzen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person und weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Das Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten und wird bis 31. Oktober 2022 durchgeführt. Fragen dazu können an die Zensus Erhebungsstelle des Landkreises Dahme-Spreewald, Weinbergstraße 1, in 15907 Lübben (Spreewald) gerichtet werden. Diese ist unter der Hotline (03375) 26-2146 oder im Internet unter https://www.dahme-spreewald.info/de/zensus zu erreichen.
Parallel führt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg eine Gebäude- und Wohnungszählung durch. Dazu werden etwa 650.000 Eigentümer*innen sowie Verwalter*innen von Wohnraum in Brandenburg bis zum 30. Mai 2022 schriftlich befragt. Auch für diese Befragung besteht eine Auskunftspflicht. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alte Rhinstraße 8, 12681 Berlin, kann per Telefon unter (0331) 8173-3022 kontaktiert werden. Wie das Landratsamt mitteilt, besteht im Moment jedoch eine erhöhte Nachfrage, so dass aktuell nicht alle Anrufe entgegengenommen werden können. Rückfragen können auch per Mail unter der E-Mail-Adresse wohnen-brandenburg@zensus-bbb.de, gestellt werden.
Hinweis: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen bis 31.Oktober 2022 zudem Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das zuständige Finanzamt übermitteln. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer (www.grundsteuerreform.de). Die Erklärungen sind von der im Rahmen des Zensus 2022 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung unabhängig und können nicht zusammengelegt oder untereinander ausgetauscht werden.
Weiterhin Interviewer*innen gesucht
Für die anstehenden Haushaltsbefragungen sucht der Landkreis Dahme-Spreewald weiter Freiwillige. Die Aufgabe wird ehrenamtlich ausgeführt, es wird jedoch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300 Euro gezahlt. Zuzüglich bezahlt der Landkreis einen Festpreis pro besuchter Anschrift und befragter Person. Die Tätigkeit erstreckt sich über etwa vier Wochen. Die Interviewer*innen können sich – abgesehen von einigen wenigen Regelungen – ihre Zeit frei einteilen.
Wer den Landkreis als Interviewer*in beim Zensus 2022 unterstützen möchte, sendet das ausgefüllte Bewerberformular per Mail an EHST-LDS@zensus-bbb.de oder an zensus2021@dahme-spreewald.de.
Hintergrund: Was ist der Zensus
Mit dem Zensus – im Volksmund auch als Volkszählung bekannt – wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Denn anhand der Bevölkerungszahlen sowie der Wohn- und Arbeitsverhältnisse können viele Rückschlüsse gezogen werden: Beispielsweise wo Straßen gebaut werden müssen oder wie groß eine Verwaltung personell sein muss oder wie viele Ärzte in einer Region zur Versorgung aller Bürger*innen benötigt werden.
In erster Linie werden hierfür vorrangig Daten aus den vorhandenen Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine persönliche Auskunft mehr leisten muss. In Deutschland ist der Zensus
2022 grundsätzlich eine registergestützte Zählung, die jedoch durch eine Stichprobe (32.265 Personen) überprüft und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Wessen Daten im Rahmen der Stichprobe erfragt werden, entscheidet das Los. Die Teilnahme der Gelosten ist dann aber gesetzlich verpflichtend.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald)